Girokonten 2023 im Vergleich
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Die Preise für Gas, Strom, Heizöl, Benzin und Diesel sind deutlich gestiegen. Um hier effektiv entgegenzuwirken und die finanzielle Belastung gerade für private Haushalte aber auch für Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung und sozialer Unterstützung auf den Weg gebracht. Dahinter steht der Versuch, unbürokratisch schnelle und für die Bürger spürbare Entlastungen zu schaffen. Was diese Entlastungspakete genau beinhalten und wie du als Verbraucher hiervon profitierst, erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Ob beim Lebensmitteleinkauf, beim Tanken oder mit Blick auf die kommende Energiekostenabrechnung. Viele Menschen haben berechtigterweise das Gefühl, dass vieles teurer wird und stehen vor der Frage, wie lange sich ihr aktueller Lebensstandard noch finanzieren lässt. Grund hierfür sind vor allem die enorm hohen Energiepreise, die nicht zuletzt der Krieg Russlands gegen die Ukraine bedingt. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind in zwei Pakete aufgeteilt. In der folgenden Aufstellung erklären wir dir den Inhalt dieser Entlastungspakete und inwieweit sie auch dir zugutekommen.
Wegfall der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage entfällt ab dem 01.07.2022. Doch was heißt das?
Durch die EEG-Umlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Die Umlage muss grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt werden und ist im Strompreis enthalten. Derzeit beträgt die EEG-Umlage beträgt 3,72 Cent pro Kilowattstunde, die nun im Zuge des Entlastungspakets wegfallen. Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbrauchern um insgesamt 6,6 Mrd. € in Puncto Stromkosten entlastet.
Übrigens: Die EEG-Umlage soll 2023 im Zuge der großen EEG-Novelle ganz abgeschafft und ausschließlich über den Bundeshaushalt finanziert werden.
Heizkostenzuschuss
Dieser Zuschuss ist einmalig und richtet sich insbesondere an geringer Verdienende.
Wer Wohnungsgeld bezieht erhält einen Zuschuss von 270,- €, bei einem 2-Personen Haushalt 350,- € und für jede weitere Person jeweils 70,- €.
Azubis und Studierende, die Bafög beziehen, erhalten wiederum 230,- €.
Die Arbeitnehmerpauschale steigt um 200,- €
Rückwirkend zum Jahresanfang (01.01.2022) erhöht sich die Arbeitnehmerpauschale auf insgesamt 1.200, – €.
Hierbei handelt es sich um die Werbungskosten: Zu diesen zählen alle Ausgaben, die dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für deine Tätigkeit entstehen und die du von der Steuer absetzen kannst. Da es sich bei den Werbungskosten um einen Pauschalbetrag handelt, können diese auch dann geltend gemacht werden, wenn sie gar nicht angefallen sind. Sinn dahinter ist es, deine Steuerlast als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zu senken. Der Betrag wird in der Lohnabrechnung direkt vom Brutto abgezogen, weiteres Handeln deinerseits ist nicht notwendig.
Der Grundfreibetrag wird um 363,- € erhöht
Der Grundfreibetrag beschreibt den Anteil deines Einkommens, auf den keine Steuern anfallen. Durch das Anheben des Freibetrags steigt dieser von 9.984, – € auf nunmehr 10.347, – €. Auch dies gilt rückwirkend zum Jahresbeginn.
Entlastung für Pendler
Die Entfernungspauschale für Fernpendler und die Mobilitätsprämie steigen angesichts der hohen Spritpreise auf 0,38 €.
Die Pendlerpauschale, wie sie vielen eher bekannt ist, greift ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer beträgt sie 0,30 €. Gemessen wird die einfache Wegstrecke zu deinem Arbeitsplatz, hier muss die kürzeste Straßenverbindung gewählt werden.
Das sog. Energie-Entlastungspaket soll, wie der Name bereits verrät, insbesondere den hohe Energiekosten entgegentreten. Folgende Maßnahmen sind enthalten:
Die Energiepreispauschale
Eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300,- € wird für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgeschüttet. Der Betrag soll von den Arbeitgebern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden, diese holen sich das Geld wiederum vom Staat zurück. Auch Selbstständige und Freiberufler zahlen Einkommenssteuer und profitieren somit ebenfalls von der Energiepreispauschale. Hier wird die Auszahlung über die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung abgewickelt. Bei den 300,- € handelt es sich jedoch um einen Brutto-Betrag, der wiederum steuerpflichtig ist. Allerdings ist die Pauschale sozialabgabenfrei.
Kritik an der Energiepauschale wird mit Blick auf die Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern laut: Durch die Kopplung an die Lohnabrechnung können diese – außer sie sind selbstständig tätig – nicht von dem Betrag profitieren. Wer ist eigentlich alles einkommenssteuerpflichtig? Es gilt zwischen den beschränkt und unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtigen zu unterscheiden: Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben aber inländische Einkünfte erzielen, müssen diese versteuern und sind beschränkt steuerpflichtig. Dahingegen unterliegen alle Einkünfte solcher Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, der Steuerpflicht – unbeschränkt. Dies gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige.
Der Tankrabatt
Die Energiesteuer für Kraftstoffe wird vom 01.Juni 2022 bis zum 31.August 2022, also für insgesamt drei Monate, gesenkt. Konkret bedeutet das, dass sich der Energiesteuerzusatz für Benzin um 29,55 Cent pro Liter und für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter verringert. Außerdem entfällt teils noch die Mehrwertsteuer des bereits abgesenkten Teils der Energiesteuer.
Kinderbonus in Höhe von 100,- € pro Kind
Um den einmaligen Kinderbonus zu erhalten, brauchst du keinen Antrag zu stellen, denn dieser wird automatisch zu dem Kindergeld addiert und ausgezahlt. Außerdem ist der Bonus zwar steuerfrei, wird allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen
Der Zuschuss in Höhe von 200,- € erfolgt ebenfalls, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, und wird vom Jobcenter eigenständig überwiesen. Den Empfängern steht es frei, wofür sie den Betrag nutzen wollen.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100,- €.
Das 9-Euro Ticket
Dieses ist von Juni bis August gültig und gilt für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Die Nutzung des Fernverkehrs (also dem ICE, IC oder EC) allein mit dem 9-Euro Ticket ist jedoch ausgeschlossen. Das Ticket muss monatlich erworben werden.
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