Girokonten 2023 im Vergleich
Wir betrachten folgende Kategorien im Detail: Kontoführungsgebühren, Geld abheben, Geld einzahlen, Zusatzkonto eröffnen, Karten, Gebühren im Ausland..
Wenn du nicht allein lebst, kann das Thema Gemeinschaftskonto für euch interessant werden. Ein Gemeinschaftskonto ist, wie der Name schon verrät, ein Girokonto, dass du und dein Partner gemeinsam eröffnet und führt. Das bedeutet wiederum, dass ihr beide Zugriff auf das Konto habt und euch die gleichen Rechte und Pflichten treffen. Im Folgenden Blogbeitrag schauen wir uns das Gemeinschaftskonto im Detail an.
Bevor ihr euch für das Eröffnen eines Gemeinschaftskontos entscheidet, solltet ihr wichtige Fragen zur Organisation eurer Finanzen klären.
Welche Verpflichtungen sollen künftig über euer Gemeinschaftskonto geregelt werden? Sollen hiervon nur klassische Posten wie die Miete und Lebensmittel abgehen oder legt ihr euer Geld auch für andere Aktivitäten wie Urlaube oder gemeinsames Essengehen zusammen? Bleiben die Einzelkonten bestehen oder entscheidet ihr euch ausschließlich für das gemeinschaftliche Modell? Wieviel Geld trägt jeder Part monatlich bei? Bevor solche Fragen nicht geklärt wurden, solltet ihr von dem Eröffnen eines Gemeinschaftskontos absehen.
Habt ihr gemeinsame Kosten wie die Miete oder solche, die schwer einer Person zugeordnet werden können (wie der Lebensmitteleinkauf zum Beispiel)? Dann kann ein Gemeinschaftskonto sehr sinnvoll sein.
Die gemeinsamen Kosten werden direkt von dem Gemeinschaftskonto abgezogen, es muss also niemand ausgewählt werden, der für den Ausgleich bestimmter Rechnungen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen, zuständig ist. Beiträge müssen dann nicht erst untereinander ausgeglichen werden, sondern können direkt vom Gemeinschaftskonto abgehen. Außerdem habt ihr so beide den Einblick, welche Kosten euch monatlich erwarten und was bereits abgezogen wurde.
Haben dein Partner und du verschieden hohe Einkünfte, so könnt ihr euch entweder auf einen Betrag einigen, den jeder monatlich (am einfachsten per Dauerauftrag) auf das Gemeinschaftskonto überweist, oder ihr entscheidet euch anstelle einer genauen Summe für einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens. So kann auch bei einer großen Differenz der Gehälter ein fairer Beitrag von jedem Inhaber zur gemeinschaftlichen Haushaltsführung gewährleistet werden.
Probleme bei einem Gemeinschaftskonto können sich dann ergeben, wenn es zu einer Überziehung kommt. Denn hier haftet ihr ebenfalls gemeinschaftlich. Wenn du zwar nicht die- oder derjenige bist, der das Konto überzogen hat, so bist du dennoch als Kontoinhaber geführt und haftest (auch) für die Konsequenzen. Bei einer Pfändung sieht es ähnlich aus: Wird das gemeinschaftliche Konto gepfändet, so ist der Anteil, den du eingezahlt hast, ebenfalls von der Pfändung betroffen.
Ein weiteres Risiko besteht im Zusammenhang mit dem Finanzamt:
Wenn über 20.000 € (dies entspricht dem Freibetrag für unverheiratete Paare, bei Ehegatten liegt dieser bei 500.000 €) auf das Gemeinschaftskonto eingehen, wird die Hälfte dessen vom Finanzamt als Schenkung an den anderen Mitinhaber betrachtet und eine Schenkungssteuer wird fällig. Dies kannst du umgehen, indem nur das Geld für den Lebensunterhalt auf dem Gemeinschaftskonto verbleibt und du den Rest auf das Einzelkonto überweist, bestenfalls zeitnah.
Um weiterhin die eigenen Rechnungen und persönlichen Kosten selbst zahlen zu können, lass am besten dein Gehalt weiterhin auf dein eigenes Konto einzahlen, von dem du dann einen Teil an das Gemeinschaftskonto überweist. Dies wird auch als Drei-Konten-Modell bezeichnet: Zwei Einzelkonten für private Bedürfnisse und ein drittes, gemeinschaftliches Konto für die gemeinsamen Finanzen.
Sobald du erste Anzeichen für eine bevorstehende Pfändung erkennst, die der zweite Kontoinhaber zu verantworten hat, solltest du dein Geld vom Gemeinschaftskonto zurück auf dein eigenes Konto überweisen. Denn ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein sog. P-Konto (also ein Pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden, das geht nur bei Einzelkonten.
Wie du siehst, kann ein Gemeinschaftskonto für dich und
deinen Partner durchaus sinnvoll sein, soweit ihr zusammenlebt und euch über die wichtigsten Fragen bezüglich eurer finanziellen Organisation einig seid. Zu einem gemeinschaftlichen Oder-Konto, das am gängigsten ist, gehört natürlich auch eine gesunde Vertrauensbasis.
Erkennst du, dass der andere Kontoinhaber es mit den finanziellen Verpflichtungen nicht ganz so genau nimmt, solltest du dir genau überlegen, ob du mit dieser Person im Ernstfall gemeinsam haften möchtest.
Ist das Vertrauen hingegen gegeben, so ist das Gemeinschaftskonto übersichtlicher und erleichtert euch, euren gemeinsamen Haushalt finanziell zu organisieren.
Beim empfehlenswerten Drei-Konten-Modell hast du so auch die Möglichkeit, klar zu differenzieren, wieviel Geld du für gemeinsame Verpflichtungen wie Miete, Strom oder Einkäufe beisteuerst und wieviel dir für das private Vergnügen, also alldem, was auf deinem Einzelkonto bleibt, übrighast.
Bei diesem Vergleich handelt es sich um Gemeinschaftskonten im Oder-Modell.
6,58 % (mit Aktivstatus*) ansonsten 7,18 %
*Aktivstatus = wenn dauerhaft mindestens 700 € auf das Konto eingehen.
6,99 %
6,50 %
7,28 %
10,90 %
0 €
0 €
Bedingung ist ein monatl. Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre.
Ansonsten 4,90 € monatl. ab dem 3. Monat nach Kontoeröffnung.
0 €
Bedingung ist ein monatl. Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre und in Ausbildung oder min. 3 Zahlungen über Apple/ Google Pay pro Monat getätigt.
Ansonsten 4,90 € ab dem 7. Monat nach Kontoeröffnung.
0 €
Bedingung ist ein monatl. Geldeingang von min. 600 €, ansonsten 3,95 €.
6,90 €
2,49 € / Monat
0 €
1,90 € / Monat
0 €
3,25 € / Monat
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