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Das Kinderdepot

Alle Eltern wollen ihren Schützlingen den finanziellen Einstieg ins Leben erleichtern und bestmöglich für sie (vor-) sorgen. Ein attraktives Pendant zum etwas in die Jahre gekommenen Sparbuch bietet das Kinderdepot: Hier kannst du als Elternteil für dein Kind in ETFs, Aktien oder Rohstoffe investieren und so Geld ansparen. Welche Vor- und Nachteile ein solches Kinderdepot bietet und worauf hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen zu achten ist, liest du in diesem Blogbeitrag.

ALLGEMEIN

Was ist ein Kinderdepot?

Bei einem Kinderdepot handelt es sich um ein Wertpapierdepot, auf dem du als Elternteil Geld für dein Kind anlegst. Es werden also regelmäßige Beiträge auf das Depot deines Kindes eingezahlt, diese Einzahlungen summieren sich und werden bestenfalls durch gute Renditen und den Zinseszinseffekt noch größer.

Die Spardauer hängt davon ab, wann du mit dem Investieren beginnst. Entscheidest du dich direkt nach der Geburt für die Eröffnung eines Depots, so beträgt die Anlagedauer 18 Jahre, also bis zur Volljährigkeit deines Kindes.

Diese lange Zeit gewährt dir mehr Sicherheit hinsichtlich der Rendite. Wertschwankungen, die sich immer mal wieder ergeben können, werden im Laufe der Jahre wieder ausgeglichen.

Gerade bei ETF Sparplänen, die als langfristige Investition angelegt sind, eignet sich dieser Zeitraum besonders gut, um ein umfangreiches finanzielles Polster für dein Kind zu ermöglichen. Ein gutes Kinderdepot zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es kostenlos ist, niedrige Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren hat und ein vielfältiges Portfolio bietet.

CHANCEN

Wozu investieren?

Der Aktienmarkt bietet im Vergleich zu anderen Anlageformen gute bis sehr gute Renditechancen: Beim Investieren in (die richtigen) Wertpapiere, können mehrere Prozent Wertzuwachs pro Jahr durchaus realistisch sein, während Festgeld- oder Tageskonten kaum attraktive Zinsen bieten.

Nichtsdestotrotz ist das Investieren in Aktien und Co. mit einem höheren Risiko verbunden, welches sich aber durch mehrere Faktoren senken lässt: Einerseits gleicht die bereits erwähnte lange Anlagedauer Wertschwankungen gut aus, andererseits kannst du selbst bestimmen, worin du investierst und dein Geld entsprechend breiter streuen (diversifizieren). Hinsichtlich der Sicherheit bietet es sich an, eher in börsengehandelte Indexfons (Exchange Traded Funds, kurz: ETFs) zu investieren als ausschließlich in Einzelaktien (nichts für Anfänger!).

Um einen umfangreichen Ertrag für dein Kind ansparen zu können, sollte bei der Wahl der Investition auf eine gute Verzinsung bzw. Rendite geachtet werden. Bei der Wahl des richtigen ETF sollte sich (auch) für einen entschieden werden, der den globalen Aktienmarkt abdeckt und/oder ausgeschüttete Dividenden wieder anlegt, damit dein Kind von dem Zinseszinseffekt profitieren kann.

An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass wir keine Anlageberatung leisten, sondern nur öffentlich zugängliche Informationen aufbereiten und unsere persönlichen Erfahrungen mit dir teilen.

DEPOT

Kinderdepot einrichten

Ein Depot für dein Kind einzurichten ist, neben dem Zusammensuchen von ein paar Dokumenten, recht unkompliziert.

Nachdem du dich für einen Anbieter entschieden hast (einen Vergleich findest du unten), kannst du im Grunde schon loslegen. Welche Dokumente du im Einzelnen brauchst, hängt natürlich von der ausgewählten Bank ab und sollte im Vorfeld erfragt werden. Bist du alleinstehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet, so musst du gegenüber der Bank dein Sorgerecht für das Kind belegen. Manche Banken fordern von Eheleuten auch das Vorlegen ihrer Heiratsurkunde.

Weiter benötigst du deine sowie die Steuer-ID deines Kindes. Das Finanzamt schickt dir diese in der Regel drei Monate nach der Geburt zu. Hinzukommen die „typischen“ Dokumente wie ein Personalausweis oder alternativ Reisepass, insbesondere wenn du selbst (noch) kein Kunde bei dem Anbieter bist. Manche Banken verlangen, dass die Kopie der Geburtsurkunde notariell beglaubigt wird, häufig ist jedoch schon eine einfache Kopie ausreichend.

Sind alle Dokumente beisammen werden diese mit dem entsprechenden Antrag für die Eröffnung des Kinderdepots an den Anbieter geschickt. Wichtig: Alle gesetzlichen Vertreter (nach § 1629 Abs. 1 BGB die Eltern des Kindes) müssen die Unterlagen unterschreiben. Sind zwei voll geschäftsfähige Elternteile vorhanden, reicht die Unterschrift eines Teils nicht aus.

Bevor du mit dem Anlegen des Geldes beginnst, solltest du dich fragen, ob regelmäßig „kleinere“ Beträge auf das Depot eingezahlt werden sollen oder ob du dich für größere Einmalzahlungen entscheidest. Um hier die richtige Wahl zu treffen, müssen verschiedene, individuelle Faktoren wie deine finanzielle Situation oder ggf. wegfallende oder geringere Kaufgebühren seitens der Bank bei regelmäßigen Einzahlungen auf Sparpläne berücksichtigt werden.

Entscheidest du dich für gleichbleibende monatliche Einzahlungen ist es am bequemsten, wenn du einen Dauerauftrag von deinem Konto auf das Verrechnungskonto der Bank einrichtest.

STEUER

Steuerliche Aspekte

Das Geld auf dem Kinderdepot gehört deinem Kind – hierfür muss es also auch Steuern zahlen. Zumindest in der Theorie. In der Praxis liegt die Grenze bis zur Steuerpflicht dank der Grundfreibeträge und diverser Pauschalen ziemlich hoch.

Zunächst ein Blick für den Fall, dass du für dein Kind im Rahmen deines eigenen Wertpapierdepots Geld anlegst: In Deutschland muss jeder private Anleger eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Kapitalerträge zahlen. Zu solchen Kapitalerträgen zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien.

Um gerade bei „kleineren“ Anlegern der enormen Steuerlast entgegenzuwirken, gibt es einen Sparerpauschalbetrag, bis zu dessen Grenze die Kapitalerträge steuerfrei sind. Bei Einzelpersonen liegt dieser aktuell bei 801,- € und bei Ehepaaren bei 1.602, – €. Die Erträge, die du eigentlich für dein Kind erwirtschaftest, werden, sofern das Depot auf dich als Elternteil läuft, auf deinen Freibetrag angerechnet und je nach Höhe deiner eigenen Erträge besteht so die Gefahr, den Freibetrag zu überschreiten. Wie bereits festgestellt ist auch dein Kind verpflichtet, Steuern zu zahlen, wenn das Depot auf seinen Namen läuft. Ihm steht ebenso der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801,- € zu. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, wenn die Kapitalerträge diese Pauschale voraussichtlich überschreiten werden. Diese Bescheinigung gilt für drei Jahre und sorgt dafür, dass die Bank keine Steuern einbehält. Sie zeigt nämlich an, dass dein Kind trotz der Überschreitung des Sparerpauschalbetrags voraussichtlich dennoch keine Einkommenssteuer zahlen muss.

Grund hier hierfür ist der Grundfreibetrag: Bleiben die Einkünfte deines Kindes unter dem Grundfreibetrag, sind diese steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 10.347, – €. Hinzu kommt noch der Sonderausgabenpauschalbetrag in Höhe von 36,- €. Addiert man alle Freibeträge und Pauschalen, die dein Kind ausschöpfen kann, so kannst du für dein Kind jährlich Kapitalerträge von bis zu 11.184, – € steuerfrei erwirtschaften. Ein so hoher Kapitalertrag ist zwar wünschenswert, aber nicht für jeden Anleger realistisch, weshalb das Kind auch bei guten Renditen häufig von der Steuerlast befreit ist.

Ein weiterer Punkt, den Eltern vor der Eröffnung eines Kinderdepots im Blick haben sollten, sind die Regulatorien der Krankenversicherung:
Sind die Eltern gesetzlich versichert, so kann das minderjährige Kind regelmäßig beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind keine oder nur geringe Einkünfte hat. Hier liegt die Einkommensgrenze des Kindes bei 470,- € monatlich und 5.640, – € jährlich. Hinzu kommt wieder der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801,- €. Das Kind kann also in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert sein, solange dessen Einkommen den Betrag von 6.441, – € nicht überschreitet. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus: Beitragsfreies Mitversichern eines Kindes ist hier ausgeschlossen, daher spielt es auch keine Rolle, ob das Kind eigene Einkünfte hat oder nicht.
Übrigens: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt vom Einkommen deines Kindes unberührt.

RECHT

Rechtliche Aspekte

Wem gehört das Geld auf dem Kinderdepot rechtlich gesehen?

Richtest du das Depot im Namen deines Sprösslings ein, so gehört das hierauf befindliche Geld ausschließlich ihm. Du selbst bist „nur“ der Verwalter des Vermögens, bis dein Kind das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat und volljährig ist.

§ 1642 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet dich als gesetzlichen Vertreter deines Kindes, dessen Geld im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Dies soll auch vor dem Missbrauch des angelegten Geldes schützen. Sobald das Kind volljährig wird, darf es frei über das Depot verfügen, auch ohne die Zustimmung der Eltern.

BEISPIELE

berechnungen

Wir haben hier ein paar Berechnungen mit verschiedenen Sparplansummen durchgeführt, welche einen Zeitraum von 18 Jahren abbilden und einen jährlichen Zinssatz von 7 %. Sieben Prozent Zinsen pro Jahr ist die durchschnittliche Rendite, an den Kapitalmärkten, der vergangenen 30 Jahre.

Dabei haben wir vier unterschiedliche Summen gewählt, die monatlich in einen ETF investiert wurden. Die Steuern und Inflation wurden, der Einfachheit halber, ignoriert. Wir sind selbst überrascht, was aus den kleinen Monatsbeiträgen am Ende wird.

Wichtig zu erwähnen ist, dass man nicht die komplette Summe selbst einzahlt, sondern durch Erträge der Investments viele Zinsen hinzukommen. Durch die langfristige Anlage, profitiert dein Kind vom Zinseszinseffekt:

ÜBERBLICK

Kinderdepot-Vergleich

Comdirect

ING

Consorsbank

Depotgebühren

Comdirect

Keine, bei mind. einer quartalsweisen Sparplan-ausführung

Ansonsten 1,95€/Monat

ING

Keine

Consorsbank

Keine

Besparbare ETFs

Comdirect

900

ING

800

Consorsbank

1000

Besparbare Aktien

Comdirect

400

ING

580

Consorsbank

580

Sparplangebühren

Comdirect

0 € bei 150 Top Preis ETFs

1,5 % pro Sparplanrate bei allen anderen ETFs und Aktien

ING

0 € bei ETFs

1,75% pro Sparplanrate bei Aktien

+ Produktkosten und Zuwendungen

Consorsbank

0 € bei 370 ETFs)

1,5 % pro Sparplanrate bei allen anderen ETFs und Aktien

Mindestsparplanrate

Comdirect

25 €

ING

1 €

Consorsbank

10 €

FAZIT

persönliches Fazit

Frühzeitig Geld für den Nachwuchs mithilfe eines Kinderdepots anzulegen, birgt deutliche finanzielle Vorteile. Eltern sollten sich jedoch bewusst machen, dass – wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, sie keinen Zugriff auf das Geld haben, auch wenn das Kind noch Minderjährig ist, sowie dieses mit Eintritt des 18. Lebensjahres eigenständig und frei über das Geld verfügen kann, unabhängig davon, wie reif und verantwortungsvoll das Kind in diesem Alter ist.

Dieses „persönliche Risiko“ sollten Eltern bei der Wahl der Anlage stets bedenken. Wie immer beim Investieren gilt auch hier, dass sich Anleger ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen sollten, bevor sie „blind“ Geld investieren.

Beginnt man früh genug für die finanzielle Zukunft seiner Kinder vorzusorgen, profitiert man in jedem Fall von der langen Anlagedauer sowie der entsprechenden Rendite und kann seinem Kind den Einstieg in „das richtige Leben“ zumindest finanziell erleichtern.


Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2022 Quelle Vergleich: eigene Recherche aus Bankendokumenten und deren Websites
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