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Zahlreiche Tipps, um effektiv Steuern zu sparen

Alle Jahre wieder kommt das Thema Steuererklärung auf.  Wir informieren dich darüber, was sich im neuen Jahr gesetzlich für Steuerzahler ändert und zeigen dir ein paar Kategorien, in denen du künftig das Maximum für dich herausholen kannst:

STEUER

Gesetzliche Änderungen der Steuer 2022

 Einkommensgrenzen steigen

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen im nächsten Jahr um 1,17 Prozent. Somit wird verhindert, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.


Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der steuerfrei bleibt. Für Ledige steigt dieser auf 9984 Euro (Plus von 240 Euro gegenüber 2021). Verheirateten stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher. Die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können erhöhen sich im selben Umfang: maximal 9984 Euro (2021: 9744 Euro).


Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts

Somit ist der Höchstsatz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (2021: 274.613 Euro) im Veranlagungszeitraum 2022 fällig. Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift 2022 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro (2021: 57.919 Euro). Er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Ehepaare haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.


Vorsorgeaufwendungen für den Ruhestand können künftig steuerlich besser abgesetzt werden

In 2022 gilt für die Berücksichtigung der Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. Davon kännen im  im kommenden Jahr maximal 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, dass Alleinstehende 24.101 Euro und Ehepaare 48.202 Euro steuerlich geltend machen können.


Tabaksteuer wird erhöht – und für E-Zigaretten eingeführt

Für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt die Tabaksteuer im Durchschnitt um zehn Cent. Ab dem 1. Juli werden erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten mit der Tabaksteuer besteuert – unabhängig ob die Flüssigkeiten Nikotin enthalten oder nicht. Zusätzlich wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt und damit der Filterzigarette gleichgestellt.


Rentenbesteuerungserhöhung

Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich 2022 von 81 auf 82 Prozent. Also bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.


Anhebung der Sachbezugsfreigrenze von  44 auf monatlich auf 50 Euro

Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – bspw. für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

SPAREN

11 Kategorien - Clever kosten absetzten

 

Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Seit 2020 kannst Du Vorauszahlungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zum dreifachen Jahresbetrag absetzen. Damit hast du die Möglichkeit, dass Du noch im laufenden Jahr, deine Steuerlast für die Jahre 2021, 2022 und 2023, durch das vorauszahlen der Jahresbeträge senken kannst.

 

Außergewöhnliche Belastungen

Hast Du dir 2021 eine neue Brille gekauft? Prima! Hast du eine Kur oder Heilpraktiker Behandlung in Anspruch genommen oder einen Zahnersatz erhalten? Noch besser! Dann kannst du das alles unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Hast du Kinder? Dann kannst du die entsprechenden Kosten für deine Kinder ebenfalls geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen müssen den „zumutbaren Eigenanteil“ überschreiten, welcher sich nach der Höhe der Einkünfte (abzüglich der Freibeträge), der Anzahl der Kinder und dem Familienstand richtet.

 

Spenden

Schon gewusst, dass Du alle Spenden ab 200 € steuerlich geltend machen kannst? Bis zu 20 % deiner Einkünfte (abzüglich etwaiger Freibeträge) darfst du insgesamt Spenden und voll absetzen. Mit anderen Worten: Du kannst dein zu versteuerndes Einkommen um genau die Spendensumme reduzieren und tust noch etwas Gutes für die Gesellschaft, Natur und/oder Umwelt. Wohin du dein Geld am Ende spendest, bleibt dir überlassen.

Bis zum Jahresende hast du noch Zeit, diesen Betrag auszuschöpfen. Übrige Beiträge lassen sich übrigens auf die Folgejahre vortragen. Für Spenden bis 300 € musst Du übrigens keine formale Zuwendungsbescheinigung einreichen, hier reicht lediglich ein Kontoauszug und ein Beleg der jeweiligen Organisation(en).

Für Spenden an Betroffene der Corona Krise oder den Opfern der Flutkatastrophe benötigst du ebenfalls keinen formalen Nachweis.

 

Coronabonus

Wusstest du, dass der Corona-Bonus deines Arbeitgebers bis zu 1.500 € steuerfrei ist? Voraussetzung hierfür ist, dass dieser eine nachweisliche Zusatzprämie ist und nicht zum regulären Gehalt gehört. Damit wird das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgeschlossen. Der Corona-Bonus kann dabei auf mehrere Auszahlungen bis Ende März 2022 aufgeteilt werden. Die Summe (1.500€) darf nur einmal geltend gemacht werden.

 

Haushalt

Auch im Haushalt lassen sich wunderbar Steuern sparen, die in Verbindung mit Dienstleistungen stehen. Bis zu 20 % der angefallenen Kosten lassen sich hierbei beim Finanzamt einreichen. Dabei gelten verschiedene Höchstsummen, die es zu beachten gilt. Mit den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen wie z.B. ambulante Pflegekräfte, Winterdienst, Gärtner, Putzhilfen, lassen sich am meisten Steuern sparen. Bis zu 4.000 € lassen sich so die persönliche Steuerlast, durch Lohnkosten, senken. Wichtig zu beachten ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum!

Kleiner Tipp für Mieter: Den Winterdienst und die Hausreinigung, aus der Nebenkostenabrechnung, lässt sich ebenfalls geltend gemacht werden. Hast du zusätzlich einen Minijobber als dauerhafte Unterstützung beschäftigt, kannst von dessen Lohn bis zu 510 € steuerlich absetzen.

Hattest du Handwerker im Haus? Prima, denn die angefallenen Kosten (ohne Materialkosten) kannst du ebenfalls beim Finanzamt einreichen und die Steuerzahlung um bis zu 1.200 € senken. Sind größere Arbeiten (wie z.B. das komplette Sanieren des Daches), ist es auch möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest im kommenden Jahr zu zahlen und dementsprechend anzurechnen.

 

Für Eigentümer von Immobilien

Eine steuerliche Förderung erhältst du, wenn du Umbaumaßnahmen, wie z.B. eine neue Heizung, neue Fenster, usw. vorgenommen hast. Auch können wieder 20 % der angefallenen Kosten (Material und Arbeitslöhne) und bis zu 40.000 Euro, über einen Zeitraum von 3 Jahren, von der Steuerlast abgezogen werden.

 

Berufliches

Seit 2021 gilt eine neue Regelung: Für die ersten 20 Kilometer können pro gefahrenem Kilometer 30 Cent abgesetzt werden. Für alle darüberhinausgehenden Kilometer können je 35 Cent abgesetzt werden. Pauschal sind bis zu 4.500 Euro absetzbar. Fahrtkosten sind die anfallenden Kosten, die bei der Fahrt zur Haupt-Arbeitsstätte entstehen.

Wenn du ab dem 1. April aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du dir einen Teil der Kosten durch die Steuererklärung zurückholen: mit der sogenannten Umzugskostenpauschale (Alleinstehende von 870 auf 886 Euro/Ehe- oder Lebenspartner und Kinder je 590 Euro (bislang 580 Euro) an).

Kinder, die in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen, müssen oft Schulstoff nachholen. Bei einem als berufsbedingt anerkannten Umzug kannst du – mit Rechnungen für den Unterricht belegt – je Kind ab 1. April Nachhilfekosten bis zum Höchstbetrag von 1881 Euro (2021: 1160 Euro) in der Steuererklärung absetzen.

Als Beschäftigter kannst du 5 Euro pro Home-Office Tag – maximal 600 Euro pro Jahr – pauschal von der Steuer absetzen, wenn du an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet hast.

Die Pauschale gibt es leider aktuell nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro jährlich. Die Ausgaben mindern dann die Steuerlast nur, wenn sie gemeinsam mit weiteren Werbungskosten, wie zum Beispiel Schreibtisch, Drucker oder Bürostuhl den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro kann dann nicht geltend gemacht werden, sondern wird nur für Arbeitstage zu Hause angerechnet – dies allerdings auch dann, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

 

Neue Sachbezugswerte für Arbeitnehmer

Spendiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab dem 1. Januar ein Essen, kann für das Finanzamt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Die Sachbezugswerte steigen ab dem neuen Jahr für die Verpflegung auf 270 Euro (bisher: 263 Euro). Damit sind ab 2022 für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte anzusetzen: Frühstück: 56 Euro monatlich; 1,87 Euro kalendertäglich, Mittagessen: 107 Euro monatlich; 3,57 Euro kalendertäglich, Abendessen: 107 Euro monatlich; 3,57 Euro kalendertäglich.

Wie für die Verpflegung erhöhen sich auch die Werte für Unterkunft oder Miete. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt 2022 bundeseinheitlich 241 Euro monatlich. Erhält ein Arbeitnehmer also durchgängig sowohl freie Unterkunft als auch freie Verpflegung, dann bedeutet dies fürs Finanzamt: Das monatliche Bruttoeinkommen, auf das Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind, erhöht sich auf 511 Euro (270 Euro plus 241 Euro).

 

Ehepaare

Als verheiratetes Ehepaar könnt ihr jedes Jahr neu entscheiden, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werden möchtet. Seit 2020 ist das sogar mehrmals im Jahr möglich.

Lohnersatzansprüche wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sind vom zuvor bezogenen Arbeitslohn Nettolohn abhängig. Im Falle von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit oder einem anstehenden Nachwuchs, sollte sich frühzeitig um einen Steuerklassenwechsel nachgedacht werden. Denn dann erhöhen sich auch die Lohnersatzansprüche!

 

Betreuung

Hattest du, durch den Lockdown, Home-Office und musstest gleichzeitig noch das Home-Schooling betreuen? Wenn ja, dann hattest du damit eine „außergewöhnliche Situation“. Nicht alle Eltern konnten im Fall von Schulschließungen einfach zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Wenn du wegen geschlossener Schulen oder auch geschlossener Kindertagesstätten eine kostenpflichtige Betreuung für dein Kind organisieren musstest, dann lassen sich die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen.

Bis zum 14. Lebensjahres deines Kindes lassen sich generell Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wenn du mit Pflegebedürftigen zum Arzt, zur Physiotherapie oder zum Einkaufen fährst, kannst du die Ausgaben für die Fahrten mit 30 Cent je Kilometer oder alternativ die tatsächlichen Ausgaben für Bahn- und Bustickets steuerlich geltend machen. Besuche können leider nicht angerechnet werden. Erst ab Pflegestufe I nicken die Finanzämter die gesamten Heimkosten, also für Verpflegung, Unterbringung und Pflege ab. Kinder, die Mutter oder Vater im eigenen Haushalt pflegen oder für die Heimkosten aufkommen, können bei der Steuerklärung auch typische Unterhaltsleistungen bis zur Höhe von 8354 Euro als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art verrechnen. Übersteigen Einkünfte und Bezüge des Empfängers den Unterhaltshöchstbetrag (8354 Euro) und den Anrechnungsfreibetrag (624 Euro), also insgesamt 8978 Euro, gibt es keine Steuerentlastung mehr für die Kinder.

 

Disclaimer:
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und wurde von uns mit nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Quellen: BDST/Bund der Steuerzahler Deutschland; https://www.provita-deutschland.de/ und www.n-tv.de/ratgeber, Stand 03.01.22)

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