


Deine Infos rund ums Gemeinschaftskonto
Wenn du nicht allein lebst, sondern beispielsweise mit deinem Ehepartner, Freund oder Freundin oder einem Mitbewohner den Haushalt teilst, kann das Thema Gemeinschaftskonto für euch interessant werden. Ein Gemeinschaftskonto ist, wie der Name schon verrät, ein Girokonto, dass du und dein Partner gemeinsam eröffnet und führt. Das bedeutet wiederum, dass ihr beide Zugriff auf das Konto habt und euch die gleichen Rechte und Pflichten treffen.
Übrigens: Bei den meisten Banken wird ein bereits bestehendes Konto nicht in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Es muss daher von dir und deinem Partner ein neues Konto eröffnet werden. Am Ende folgt ein Gemeinschaftskontenvergleich verschiedener Banken.
Wann macht es Sinn?
Bevor ihr euch für das Eröffnen eines Gemeinschaftskontos entscheidet, solltet ihr wichtige Fragen zur Organisation eurer Finanzen klären.
Welche Verpflichtungen sollen künftig über euer Gemeinschaftskonto geregelt werden?
Sollen hiervon nur klassische Posten wie die Miete abgehen oder legt ihr euer Geld auch für andere Aktivitäten wie Urlaube oder gemeinsames Essengehen zusammen?
Bleiben die Einzelkonten bestehen oder entscheidet ihr euch ausschließlich für das gemeinschaftliche Modell?
Wieviel Geld trägt jeder Part monatlich bei?
Bevor solche Fragen nicht geklärt wurden, solltet ihr von dem Eröffnen eines Gemeinschaftskontos absehen.
Vorteile eines Gemeinschaftskontos
Habt ihr gemeinsame Kosten wie die Miete oder solche, die schwer einer Person zugeordnet werden können (wie der Lebensmitteleinkauf zum Beispiel)? Dann kann ein Gemeinschaftskonto sehr sinnvoll sein.
Die gemeinsamen Kosten werden direkt von dem Gemeinschaftskonto abgezogen, es muss also niemand ausgewählt werden, der für den Ausgleich bestimmter Rechnungen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen, zuständig ist.
Beiträge müssen dann nicht erst untereinander ausgeglichen werden, sondern können direkt vom Gemeinschaftskonto abgehen. Außerdem habt ihr so beide den Einblick, welche Kosten euch monatlich erwarten und was bereits abgezogen wurde.
Tipps:
Haben dein Partner und du verschieden hohe Einkünfte, so könnt ihr euch entweder auf einen Betrag einigen, den jeder monatlich (am einfachsten per Dauerauftrag) auf das Gemeinschaftskonto überweist, oder ihr entscheidet euch anstelle einer genauen Summe für einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens. So kann auch bei einer großen Differenz der Gehälter ein fairer Beitrag von jedem Inhaber zur gemeinschaftlichen Haushaltsführung gewährleistet werden.
Um weiterhin die eigenen Rechnungen und persönlichen Kosten selbst zahlen zu können, lass am besten dein Gehalt weiterhin auf dein eigenes Konto einzahlen, von dem du dann einen Teil an das Gemeinschaftskonto überweist. Dies wird auch als Drei-Konten-Modell bezeichnet: Zwei Einzelkonten für private Bedürfnisse und ein drittes, gemeinschaftliches Konto für die gemeinsamen Finanzen.
Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Probleme bei einem Gemeinschaftskonto können sich dann ergeben, wenn es zu einer Überziehung kommt. Denn hier haftet ihr ebenfalls gemeinschaftlich. Wenn du zwar nicht die- oder derjenige bist, der das Konto überzogen hat, so bist du dennoch als Kontoinhaber geführt und haftest (auch) für die Konsequenzen.
Bei einer Pfändung sieht es ähnlich aus: Wird das gemeinschaftliche Konto gepfändet, so ist der Anteil, den du eingezahlt hast, ebenfalls von der Pfändung betroffen.
Ein weiteres Risiko besteht im Zusammenhang mit dem Finanzamt:
Wenn über 20.000 € (dies entspricht dem Freibetrag für unverheiratete Paare, bei Ehegatten liegt dieser bei 500.000 €) auf das Gemeinschaftskonto eingehen, wird die Hälfte dessen vom Finanzamt als Schenkung an den anderen Mitinhaber betrachtet und eine Schenkungssteuer wird fällig.
Dies kannst du umgehen, indem nur das Geld für den Lebensunterhalt auf dem Gemeinschaftskonto verbleibt und du den Rest auf das Einzelkonto überweist, bestenfalls zeitnah.
Tipp:
Sobald du erste Anzeichen für eine bevorstehende Pfändung erkennst, die der zweite Kontoinhaber zu verantworten hat, solltest du dein Geld vom Gemeinschaftskonto zurück auf dein eigenes Konto überweisen. Denn ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein sog. P-Konto (also ein Pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden, das geht nur bei Einzelkonten.
Das Wichtigste nochmal im Überblick
Vorteile in Kürze:
Klare Übersicht über die Kosten durch Einsicht für beide Parteien
Keine Diskussionen darüber, wer was zahlt und wer wieviel jeden Monat beiträgt
Liquiditätsengpässe einer Partei, die dazu führen, dass Rechnungen nicht gezahlt werden können, werden vermieden
Einfache Trennung zwischen fixen Kosten für den Haushalt und privaten Angelegenheiten
Nachteile in Kürze:
Beide Parteien haften bei Überziehung
Dein Beitrag auf dem Gemeinschaftskonto kann auch gepfändet werden, selbst wenn du die Pfändung nicht zu verschulden hast
Nicht geeignet für Parteien, bei denen die Vorstellungen zum richtigen Umgang mit Geld stark auseinanderfallen
Achtung vor der Schenkungssteuer beim Einzahlen hoher Beträge auf das Gemeinschaftskonto
Und-/ Oder Konto, was genau ist das?
Es gibt zwei Arten von Gemeinschaftskonten, die wir dir im folgenden Abschnitt vorstellen.
Das Oder-Konto:
Hierbei handelt es sich um das beliebteste Modell eines Gemeinschaftskontos. Bei einem Oder-Konto können beide Kontoinhaber unabhängig vom jeweils anderen über das Konto verfügen.
Das bedeutet in der Praxis:
Sowohl du als auch dein Partner oder Mitbewohner könnt eine Rechnung vom Gemeinschaftskonto überweisen oder Geld hiervon abheben. Eine vorherige Einwilligung des jeweils anderen braucht die Bank nicht. Verstirbt ein Kontoinhaber, so ist der verbliebene weiterhin verfügungsberechtigt. Dieses Modell eignet sich besonders gut im privaten Bereich, also bei Lebenspartnern, WG-Mitbewohnern oder wer auch immer sich ein Dach und die damit verbundenen Kosten teilt.
Das Und-Konto:
Das Und-Konto ist weniger gängig als das Oder-Modell, da Finanzgeschäfte ausschließlich gemeinschaftlich geführt und du nur zusammen mit dem zweiten Kontoinhaber über das Geld auf dem Konto verfügen kannst.
Das bedeutet:
Du allein hättest nicht die Möglichkeit, Geld für den monatlichen Einkauf von dem Gemeinschaftskonto abzuheben. Auch kann, wenn einer der beiden Kontoinhaber stirbt, der andere Inhaber nur zusammen mit den Erben des Verstorbenen über das Konto verfügen – was in der Praxis oft kompliziert werden kann.
Ein Vorteil des Und-Kontos liegt darin, dass das Konto nur dann gepfändet werden kann, wenn gegen beide Kontoinhaber ein Pfändungstitel vorliegt. Der Verwaltungsaufwand ist jedoch enorm hoch, weswegen Und-Konten im privaten Bereich schwer praktikabel sind und eher von Erbengemeinschaften oder Vereinen genutzt werden.
Fazit
Wie du siehst, kann ein Gemeinschaftskonto für dich und
deinen Partner durchaus sinnvoll sein, soweit ihr zusammenlebt und euch über die wichtigsten Fragen bezüglich eurer finanziellen Organisation einig seid. Zu einem gemeinschaftlichen Oder-Konto, das am gängigsten ist, gehört natürlich auch eine gesunde Vertrauensbasis.
Erkennst du, dass der andere Kontoinhaber es mit den finanziellen Verpflichtungen nicht ganz so genau nimmt, solltest du dir genau überlegen, ob du mit dieser Person im Ernstfall gemeinsam haften möchtest.
Ist das Vertrauen hingegen gegeben, so ist das Gemeinschaftskonto übersichtlicher und erleichtert euch, euren gemeinsamen Haushalt finanziell zu organisieren.
Beim empfehlenswerten Drei-Konten-Modell hast du so auch die Möglichkeit, klar zu differenzieren, wieviel Geld du für gemeinsame Verpflichtungen wie Miete, Strom oder Einkäufe beisteuerst und wieviel dir für das private Vergnügen, also alldem, was auf deinem Einzelkonto bleibt, übrighast.
Gemeinschaftskonten-Vergleich
!Bitte Handy drehen, um die Tabelle vollständig zu sehen!
Bei diesem Vergleich handelt es sich um Gemeinschaftskonten im Oder-Modell.
Bank: | Dispozins: | Monatliche Kontogebühren: | Kreditkartengebühren: |
DKB | 6,58 % (mit Aktivstatus*) 7,18 % (ohne Aktivstatus) *Aktivstatus = Kunden erhalten den Aktivstatus, wenn 3 Monate in Folge und dann dauerhaft mindestens 700 € auf dem Konto eingehen. | 0 € | 2,49 € monatlich |
ING | 6,99 % | 0 € Bedingung: Monatlicher Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre. Ansonsten: Monatlich 4,90 € ab dem 3. Monat nach Kontoeröffnung. | 0 € |
Comdirect | 6,50 % | 0 € Bedingung: Monatlicher Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre und in Ausbildung oder min. 3 Zahlungen über Apple/ Google Pay pro Monat getätigt. Ansonsten: 4,90 € ab dem 7. Monat nach Kontoeröffnung. | 1,90 € monatlich |
Targo Bank | 7,28 % | 0 € Bedingung: Monatlicher Geldeingang von min. 600 €. Ansonsten: 3,95€ | 0 € |
Deutsche Bank | 10,90 % | 6,90 € | 39 € pro Jahr |
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ihr so beide den Einblick, welche Kosten euch monatlich erwarten und was bereits abgezogen wurde.
Tipps:
Haben dein Partner und du verschieden hohe Einkünfte, so könnt ihr euch entweder auf einen Betrag einigen, den jeder monatlich (am einfachsten per Dauerauftrag) auf das Gemeinschaftskonto überweist, oder ihr entscheidet euch anstelle einer genauen Summe für einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens. So kann auch bei einer großen Differenz der Gehälter ein fairer Beitrag von jedem Inhaber zur gemeinschaftlichen Haushaltsführung gewährleistet werden.
Um weiterhin die eigenen Rechnungen und persönlichen Kosten selbst zahlen zu können, lass am besten dein Gehalt weiterhin auf dein eigenes Konto einzahlen, von dem du dann einen Teil an das Gemeinschaftskonto überweist. Dies wird auch als Drei-Konten-Modell bezeichnet: Zwei Einzelkonten für private Bedürfnisse und ein drittes, gemeinschaftliches Konto für die gemeinsamen Finanzen.
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Sobald du erste Anzeichen für eine bevorstehende Pfändung erkennst, die der zweite Kontoinhaber zu verantworten hat, solltest du dein Geld vom Gemeinschaftskonto zurück auf dein eigenes Konto überweisen. Denn ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein sog. P-Konto (also ein Pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden, das geht nur bei Einzelkonten.
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Sowohl du als auch dein Partner oder Mitbewohner könnt eine Rechnung vom Gemeinschaftskonto überweisen oder Geld hiervon abheben. Eine vorherige Einwilligung des jeweils anderen braucht die Bank nicht. Verstirbt ein Kontoinhaber, so ist der verbliebene weiterhin verfügungsberechtigt. Dieses Modell eignet sich besonders gut im privaten Bereich, also bei Lebenspartnern, WG-Mitbewohnern oder wer auch immer sich ein Dach und die damit verbundenen Kosten teilt.
Das Und-Konto:
Das Und-Konto ist weniger gängig als das Oder-Modell, da Finanzgeschäfte ausschließlich gemeinschaftlich geführt und du nur zusammen mit dem zweiten Kontoinhaber über das Geld auf dem Konto verfügen kannst.
Das bedeutet:
Du allein hättest nicht die Möglichkeit, Geld für den monatlichen Einkauf von dem Gemeinschaftskonto abzuheben. Auch kann, wenn einer der beiden Kontoinhaber stirbt, der andere Inhaber nur zusammen mit den Erben des Verstorbenen über das Konto verfügen – was in der Praxis oft kompliziert werden kann.
Ein Vorteil des Und-Kontos liegt darin, dass das Konto nur dann gepfändet werden kann, wenn gegen beide Kontoinhaber ein Pfändungstitel vorliegt. Der Verwaltungsaufwand ist jedoch enorm hoch, weswegen Und-Konten im privaten Bereich schwer praktikabel sind und eher von Erbengemeinschaften oder Vereinen genutzt werden.
Fazit
Wie du siehst, kann ein Gemeinschaftskonto für dich und
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ING | 6,99 % | 0 € Bedingung: Monatlicher Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre. Ansonsten: Monatlich 4,90 € ab dem 3. Monat nach Kontoeröffnung. | 0 € |
Comdirect | 6,50 % | 0 € Bedingung: Monatlicher Geldeingang von min. 700 € oder unter 28 Jahre und in Ausbildung oder min. 3 Zahlungen über Apple/ Google Pay pro Monat getätigt. Ansonsten: 4,90 € ab dem 7. Monat nach Kontoeröffnung. | 1,90 € monatlich |
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Deutsche Bank | 10,90 % | 6,90 € | 39 € pro Jahr |
Alle Angaben ohne Gewähr
Quelle: Recherche aus Bankendokumenten und deren Websites
*Affiliate Links, das bedeutet, wir bekommen eine kleine Provision, wenn du diesen Link zur Kontoeröffnung nutzt und du hast keinerlei Mehrkosten. Damit würdest du unsere Arbeit unterstützen, wir danken dir.
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