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Girokonten 2023 im Vergleich

Lesedauer 3 Minuten

Beste Bank 2023

Detaillierter Bankenvergleich

Bist du unzufrieden mit dem Service oder den Konditionen deiner Bank oder möchtest keine Kontoführungsgebühren mehr bezahlen? Bist du es satt im Urlaub zusätzliche Gebühren zu zahlen? Dann ist unser Girokontenvergleich genau das Richtige für dich. Wir stellen dir drei Banken vor, die unserer Meinung nach das Beste Preis- Leistungsverhältnis bieten.

ÜBERBLICK

Unsere Drei Lieblingsbanken im Vergleich

DKB

ING

Comdirect

Kontoführungsgebühren

Kontoführungs-gebühren

DKB

Keine, wenn einer der Punkte zutrifft:

– unter 28 Jahre
– ersten 3 Monate
– ab 700 € Geldeingang

Ansonsten 4,50 € mtl.

Kein Verwahrentgelt

ING

Keine, wenn einer der Punkte zutrifft:

– unter 28 Jahre
– ersten 3 Monate
– ab 700 € Geldeingang

Ansonsten 4,90 € mtl.

Kein Verwahrentgelt

Comdirect

Keine, wenn einer der Punkte zutrifft:

– unter 28 Jahre
– ab 700 € Geldeingang
– 3 Zahlungen über GooglePay/ApplePay mit Debitkarte
– eine Sparplanausführung

Ansonsten 4,90 € + ggf. Verwahrentgelt 0,5% p.a.

Karten

DKB

Girokarte: zubuchbar für 0,99 € pro Monat

VISA Debitkarte: kostenlos mit dabei

VISA Kreditkarte zubuchbar: 2,49 € pro Monat

ING

Girokarte: zubuchbar für 0,99 € pro Monat

VISA Debitkarte: (virtuell inklusive) physische zubuchbar einmalig 10 €

VISA Kreditkarte:
Keine Infos gefunden

Comdirect

Girokarte: kostenlos dabei

VISA Debitkarte: kostenlos dabei

VISA Kreditkarte: zubuchbar für 1,90 € pro Monat

Zusatzkonto eröffnen

DKB

Ein zusätzliches Tagesgeldkonto u. ein Gemeinschaftskonto sind kostenlos.

ING

Ein zusätzliches Extra-Konto ist kostenlos. Jedes weitere kostet 58,80 € pro Jahr.

Comdirect

Ein zusätzliches Tagesgeldkonto ist kostenlos und kann als Einzel- oder Gemeinschaftskonto eröffnet werden.

Geld abheben (Deutschland)

DKB

Kostenlos ab 50 € mit VISA Debitkarte an allen Automaten mit VISA-Logo oder im Einzelhandel. Ansonsten 1,00 % vom Umsatz, mind. 10

ING

Mit Debitkarte: Ab 50 € an 97 % aller Geldautomaten kostenlos. Mit Girokarte kostenlos: Bis zu 200 € im Einzelhandel, ab 5 €

Comdirect

Mit Kreditkarte 4,90€ pro Abhebung. Mit Visa-Debitkarte kostenlos an allen Geldautomaten mit Visa-Zeichen: 3-mal mtl. kostenlos – ab der 4. Transaktion 4,90€ Mit Bargeld Plus oder Girokonto Plus uneingeschränkt oft. Mit Girokarte unbegrenzt kostenlos (bei Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank u. Postbank, sowie an teilnehmenden Shell-Tankstellen).

Geld einzahlen (Deutschland)

DKB

Gebührenfrei an DKB-Geldautomaten

1,5% auf den eingezahlten Betrag (mind. 2,50 €, max. 15 €) in 12.000 Partnershops in ganz Deutschland (z.B. Supermarkt)

Bei anderen Filialbanken (Gebühr je nach Entgelt der jeweiligen Bank)

ING

Gebührenfrei bei Geldautomaten der ING & ReiseBank, bei anderen Kreditinstituten: Entgelt durch Automatenbetreiber

Comdirect

Die ersten drei Einzahlungen pro Kalenderjahr aufs Girokonto sind kostenlos. Jede weitere kostet 4,90 €. 

Gebühren im Ausland (Eurowährung)

DKB

Geld abheben

Kostenlos mit der Visa Debit- & Kreditkarte ab 700 € monatlichem Geldeingang (= Aktivkundenstatus).

Bezahlen

Kostenlos mit der Visa Debit- & Kreditkarte ab 700 € monatlichem Geldeingang (= Aktivkundenstatus).

 

ING

Geld abheben

Kostenlos, ggf. zuzüglich Entgelt Geldautomaten-betreibers. Mindestabhebebetrag 50 €.

Bezahlen

kostenlos

Comdirect

Geld abheben

Mit der Visa-Debitkarte kostenlos an allen Geldautomaten mit Visa-Zeichen weltweit. Ab der 4. Transaktion fällt ein Entgelt von 4,90 € an.

Mit Bargeld Plus oder Girokonto Plus uneingeschränkt oft.

Mit der Kreditkarte 4,90€ pro Abhebung.

Bezahlen

Mit Visa-Debitkarte kostenlos und mit der Visa-Kreditkarte sind alle bargeldlosen Zahlungen weltweit kostenlos.

Gebühren im Ausland (Fremdwährung Weltweit)

DKB

Geld abheben

Kostenlos mit der Visa Kreditkarte ab 700 € monatlichem Geldeingang (= Aktivkundenstatus).

Bezahlen

Kostenlos mit der Visa Kreditkarte ab 700 € monatlichem Geldeingang (= Aktivkundenstatus).

ING

 Geld abheben

1,99% Entgelt auf den Betrag, ggf. zuzüglich Entgelt Geldautomatenbetreiber.

Bezahlen

1,99% Entgelt auf den Betrag.

Comdirect

Geld abheben

3 x pro Monat mit der Visa-Debitkarte kostenlos an allen Geldautomaten mit Visa-Zeichen weltweit, weitere kosten 4,90 €.

Bezahlen

Mit der Visa-Kreditkarte sind alle bargeldlosen Zahlungen weltweit kostenlos.

Guthabenszinsen

DKB

Tagesgeld: 0,4 % pro Jahr

Festgeld: 0,5-2,5% pro Jahr

ING

Girokonto: 2 % p.a. Bonuszins für 4 Monate ab Eröffnung bis zu einem Guthaben von 50.000 €. Für bestehende + Zusatzkonten u. Beträge über 50.000 € 0,3% variabler Zinssatz.

Festgeld: 1,5 – 2,25% p.a.

Comdirect

Tagesgeld: 0,3 % pro Jahr

Festgeld gibt es nicht.

Mobil bezahlen

DKB

GooglePay & ApplePay

ING

GooglePay & ApplePay

Comdirect

GooglePay & ApplePay & GarminPay

Kontowechselservice

DKB

Ja, kostenlos

ING

Ja, kostenlos

Comdirect

Ja, kostenlos

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Alle Angaben ohne Gewähr. 

Quelle: Eigene Recherche aus Bankendokumenten und deren Websites im Januar 2023.

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Leitzinsanhebung & Folgen einfach erklärt

Lesedauer 5 Minuten

Leitzinserhöhung einfach erklärt

Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins angehoben und somit eine Zinswende eingeleitet – das erste Mal nach elf Jahren. Im heutigen Blogbeitrag erläutern wir dir, was das genau bedeutet und welche Konsequenzen dies für uns als Sparer, Verbraucher und Anleger hat.

LEITZINS

Was ist der Leitzins?

Während man häufig von dem „einen“ Leitzins spricht, gibt es tatsächlich drei Leitzinsen. Unter ihnen versteht man die von der zuständigen Zentralbank (bei uns die EZB) festgelegten Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen oder es bei dieser anlegen können.

Und so funktioniert´s:
Zinssenkungen wirken sich regelmäßig wachstumsfördernd aus: Kredite werden günstiger, mehr Geld gerät auf den Markt und die Preise steigen entsprechend.Erhöhungen des Zinses wirken da hingegen eher hemmend für das Wirtschaftswachstum. Die Kredite für Investitionen von Unternehmen werden teurer, der Konsum und somit die Nachfrage sinkt und die Preise reduzieren sich. Durch diese Anpassungen der Leitzinsen soll ein stabiles Preisniveau und eine geringe Inflationsrate gewährleistet werden. Die EZB strebt ein Inflationsziel von 2 % an. Jüngst bewegte sich die Inflation jedoch bei 10 %, dem höchsten Stand seit der 1950er Jahre. Die EZB musste also handeln und erhöhte auch den für Verbraucher wichtigsten Leitzins – doch welcher ist das und wozu dient er?

ARTEN

Welche Leitzinsen gibt es?

Die EZB (Europäische Zentralbank) legt die Leitzinsen für das Hauptrefinanzierungsgeschäft, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität fest. Hierbei ist der Leitzins für das Hauptrefinanzierungsgeschäft der wichtigste Leitzins. Diesen meint man vorwiegend, wenn man von „dem“ Leitzins redet. Er legt fest, zu welchem Zinssatz sich Banken Geld von der Zentralbank leihen können. Die Mindestlaufzeit beträgt – anders als bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität – eine Woche. Daher ist dieser Leitzins auch so enorm wichtig für die Verbraucher: Steigen die Kosten für Banken, geben diese die erhöhten Kosten regelmäßig direkt an die Verbraucher und Unternehmen weiter. Dies geschieht in Form von höheren Zinsen auf Kredite. Die EZB nutzt die Erhöhung als Instrument, der Geldentwertung (Inflation) entgegenzutreten.

Seit März 2016 rangierte der Leitzins bei 0 %, nun wurde er im Juli erstmals auf 0,5 % und Anfang September auf 1,25% erhöht. Solch eine starke Anhebung gab es seit der Euroeinführung nicht mehr. Der Spitzenrefinanzierungssatz wurde ebenfalls erhöht. Dieser bestimmt die Kosten, zu denen sich Banken kurzfristig – etwa über Nacht – Zentralbankgeld beschaffen können. Die EZB steuert durch den Spitzenrefinanzierungssatz die Liquiditätsvorsorge der Geschäftsbanken: Ein niedriger Zinssatz führt tendenziell zu einer erhöhten Geldmenge und einer gesteigerten Geldumlaufgeschwindigkeit – also genau dem Gegenteil dessen, was nun gebraucht wird.

Die Einlagefazilität beschreibt die Verzinsung, wenn Banken ihr Geld über Nacht bei der EZB anlegen. Je höher dieser Zinssatz ist, desto mehr Geld verdienen Banken, die das überschüssige Geld bei der EZB kurzfristig unterbringen. Dieser Zinssatz bewegt sich seit 2014 im negativen Bereich (seit 2019 bei -0,5 %). Banken, die ihre überschüssige Liquidität nicht als Kredit vermitteln oder anderen Banken wiederum leihen können, werden hierdurch „sanktioniert“. Durch die Zinserhöhung im September steigt der Einlagenzins nun auf 0,75 %.

FOLGEN

Welche Auswirkungen treffen uns?

Änderungen der Leitzinsen, insbesondere des Zinssatzes für Hauptrefinanzierungsgeschäft, wirken auf das Wirtschaftswachstum mit einer Verzögerung von ca. einem Jahr ein. Die Auswirkungen für die Bürger werden daher erst im kommenden Jahr final sichtbar werden. Während die Zinsentwicklung eine nicht unwichtige Grundlage für Entscheidungen von Verbrauchern darstellt, ist es andererseits kaum möglich, belastbare Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Monate und Jahre zu treffen. Klar ist jedoch, dass sich die Änderung der Leitzinsen auf uns als Verbraucher niederschlägt.

Unser Geld

Eine pauschale Prognose, welche Konsequenz die Leitzinserhöhungen für unser Geld haben wird, ist schwer, weshalb wir uns für die Darstellung verschiedener Bereiche entschieden haben:

Sparer

Die Ära der Niedrigzinsen auf Tages- und Festgeldkonten sowie der Negativzinsen auf Konten, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten, endet mit hoher Wahrscheinlichkeit. Viele Banken schaffen nun teilweise oder gänzlich die Negativzinsen ab und zahlen wieder mehr Zinsen für eingelagertes Geld.

Sparer profitieren hiervon: Die Zinsen der Tages- und Festgeldkonten können also wieder steigen. Allerdings bringt ein Blick auf die hohe Inflationsrate Ernüchterung, denn der Realzins bleibt zunächst auch weiterhin im negativen Bereich. Auch Langfristig glauben wir nicht daran, dass es hohe Zinsen geben wird, welche die Inflation ausgleichen werden. Aber who knows.

Kreditnehmer

Grundsätzlich gilt: Kredite werden teurer. Dies gilt für Banken ebenso wie für geschäftliche oder private Kreditnehmer. Die Zinsen für Baukredite sind zwischen Januar und Juni 2022 auf den höchsten Stand seit 10 Jahren angestiegen. Die Zinserhöhung schlägt sich aber auch bei Dispokrediten oder Ratenzahlungen nieder.
Dies bedeutet für die Praxis, dass du deinen Kreditantrag nach Möglichkeiten kurzfristig stellen solltest, um von dem – noch – niedrigen Zinsniveau zu profitieren, bevor sich dieses hebt. Dennoch sollte dies zu keiner Kurzschlussentscheidung führen: Meistens bleibt das Zinsniveau für einige Tage oder Wochen weitestgehend konstant.

Immobilienmarkt

Wie bereits erläutert, werden insbesondere Immobilienkredite durch den höheren Zinssatz teurer. In Verbindung mit dem Hochniveau der Immobilienpreise bedeutet dies, dass viele Bürger ihren Traum vom Eigenheim aktuell erst einmal verschieben müssen. Mittel- bzw. Langfristig könnte die Leitzinserhöhung jedoch für den Rückgang der Nachfrage an Immobilien sorgen, was zu einer Minderung der Preise führen könnte. Für die Entwicklung des Bauzinses spielt der Leitzins jedoch eher eine Nebenrolle: Ein viel wichtigerer Indikator ist der oben bereits angesprochene Pfandbrief.

Eine kurze Erklärung: Will jemand einen Baukredit bei der Bank abschließen, so muss diese die Zinsentwicklung der nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte abschätzen, um das Geld nicht „wertlos“ an den Kreditnehmer weiterzugeben und diesem einen festen Zinssatz anbieten zu können. Für diese Abwägung dienen der Bank insbesondere Bundesanleihen und Pfandbriefe. Letztere sind Wertpapiere, mit denen sich die Bank bei Anlegern das Geld besorgt, welches sie als Baukredit an den Kreditnehmer verleiht. Im Umkehrschluss lässt sich die Entwicklung der Bauzinsen also gut an den Pfandbriefrenditen ablesen. Daher lohnt sich ein Blick hierauf für alle, die sich überlegen, einen Immobilienkredit aufzunehmen.


Anleger

Die steigenden Zinsen machen Bundesanleihen und Pfandbriefe attraktiver als Aktien, weshalb der Kurs durch Anleger, die ihre Aktien abstoßen wollen, kurzfristig ins Schwanken geraten kann. Anleihen sind uns persönlich zu riskant, da sie zinsabhängig sind. Deshalb lassen wir davon die Finger weg (Gerade jetzt während den ungewissen Zinsveränderungen).

Wir haben bei Aktien und ETFs unsere Sparpläne erhöht, denn von fallenden Kursen sollte man nicht zu sehr beeindrucken lassen, sondern diese stattdessen als super Einstiegschance sehen, da die Wertpapiere gerade im Sonderangebot sind. Kursschwankungen lassen sich mit gestreuten Investitionen und einem Anlagehorizont von mehreren Jahren bzw. Jahrzehnten mit Leichtigkeit überwinden.

FAZIT

persönliches Fazit

Die Erhöhung der Leitzinsen hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf uns als Verbraucher. Es kommt bei der Frage der Konsequenz also auf die individuelle Position des Einzelnen an. So profitieren Sparer, die ihr Geld auf einem Tages- oder Festgeldkonto lagern, von der Zinserhöhung, da sie wohl keinen Negativzinsen mehr ausgesetzt sein werden, jedoch bleibt der Realgewinn durch die Inflation negativ.

Schlechter könnte es für den Immobilienmarkt bzw. für diejenigen aussehen, die sich aktuell für einen Baukredit entscheiden, dessen Kosten steigen werden. Dennoch besteht die Chance, dass sich die Immobilienpreise mittel- bzw. langfristig nach unten korrigieren.

Für diejenigen, die ihr Geld in Wertpapiere anlegen, heißt es, Geduld zu bewahren. Während sich die Kursschwankungen für kurzzeitige Aktienanleger bemerkbar machen, können Investitionen mit einem Anlagehorizont über mehrere Jahre die Schwankungen gut wegstecken.

Stattdessen sollte man die drohende Rezession als vielleicht besten Einstiegspunkt seines Lebens betrachten, denn von den günstigen Kursen an der Börse, kann man langfristig enorm profitieren:

 

„In Krisen werden die Gewinner
von morgen gemacht!“


Welche tatsächlichen Folgen die Leitzinserhöhung für die Realität der nächsten Monate und Jahre darstellt, bleibt abzuwarten.

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Die Entlastungspakete 2022 im Detail

Lesedauer 5 Minuten

Die Entlastungs-pakete 2022

Die Preise für Gas, Strom, Heizöl, Benzin und Diesel sind deutlich gestiegen. Um hier effektiv entgegenzuwirken und die finanzielle Belastung gerade für private Haushalte aber auch für Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung und sozialer Unterstützung auf den Weg gebracht. Dahinter steht der Versuch, unbürokratisch schnelle und für die Bürger spürbare Entlastungen zu schaffen. Was diese Entlastungspakete genau beinhalten und wie du als Verbraucher hiervon profitierst, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

INHALTE

Wie du als Verbraucher profitieren kannst

Ob beim Lebensmitteleinkauf, beim Tanken oder mit Blick auf die kommende Energiekostenabrechnung. Viele Menschen haben berechtigterweise das Gefühl, dass vieles teurer wird und stehen vor der Frage, wie lange sich ihr aktueller Lebensstandard noch finanzieren lässt. Grund hierfür sind vor allem die enorm hohen Energiepreise, die nicht zuletzt der Krieg Russlands gegen die Ukraine bedingt. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind in zwei Pakete aufgeteilt. In der folgenden Aufstellung erklären wir dir den Inhalt dieser Entlastungspakete und inwieweit sie auch dir zugutekommen.

Das erste Entlastungspaket

Wegfall der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage entfällt ab dem 01.07.2022. Doch was heißt das?
Durch die EEG-Umlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Die Umlage muss grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt werden und ist im Strompreis enthalten. Derzeit beträgt die EEG-Umlage beträgt 3,72 Cent pro Kilowattstunde, die nun im Zuge des Entlastungspakets wegfallen. Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbrauchern um insgesamt 6,6 Mrd. € in Puncto Stromkosten entlastet.
Übrigens: Die EEG-Umlage soll 2023 im Zuge der großen EEG-Novelle ganz abgeschafft und ausschließlich über den Bundeshaushalt finanziert werden.

Heizkostenzuschuss
Dieser Zuschuss ist einmalig und richtet sich insbesondere an geringer Verdienende.
Wer Wohnungsgeld bezieht erhält einen Zuschuss von 270,- €, bei einem 2-Personen Haushalt 350,- € und für jede weitere Person jeweils 70,- €.
Azubis und Studierende, die Bafög beziehen, erhalten wiederum 230,- €.

Die Arbeitnehmerpauschale steigt um 200,- €
Rückwirkend zum Jahresanfang (01.01.2022) erhöht sich die Arbeitnehmerpauschale auf insgesamt 1.200, – €.
Hierbei handelt es sich um die Werbungskosten: Zu diesen zählen alle Ausgaben, die dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für deine Tätigkeit entstehen und die du von der Steuer absetzen kannst. Da es sich bei den Werbungskosten um einen Pauschalbetrag handelt, können diese auch dann geltend gemacht werden, wenn sie gar nicht angefallen sind. Sinn dahinter ist es, deine Steuerlast als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zu senken. Der Betrag wird in der Lohnabrechnung direkt vom Brutto abgezogen, weiteres Handeln deinerseits ist nicht notwendig.

Der Grundfreibetrag wird um 363,- € erhöht
Der Grundfreibetrag beschreibt den Anteil deines Einkommens, auf den keine Steuern anfallen. Durch das Anheben des Freibetrags steigt dieser von 9.984, – € auf nunmehr 10.347, – €. Auch dies gilt rückwirkend zum Jahresbeginn.

Entlastung für Pendler
Die Entfernungspauschale für Fernpendler und die Mobilitätsprämie steigen angesichts der hohen Spritpreise auf 0,38 €.
Die Pendlerpauschale, wie sie vielen eher bekannt ist, greift ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer beträgt sie 0,30 €. Gemessen wird die einfache Wegstrecke zu deinem Arbeitsplatz, hier muss die kürzeste Straßenverbindung gewählt werden.

Das zweite Entlastungspaket

Das sog. Energie-Entlastungspaket soll, wie der Name bereits verrät, insbesondere den hohe Energiekosten entgegentreten. Folgende Maßnahmen sind enthalten:


Die Energiepreispauschale
Eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300,- € wird für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgeschüttet. Der Betrag soll von den Arbeitgebern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden, diese holen sich das Geld wiederum vom Staat zurück. Auch Selbstständige und Freiberufler zahlen Einkommenssteuer und profitieren somit ebenfalls von der Energiepreispauschale. Hier wird die Auszahlung über die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung abgewickelt. Bei den 300,- € handelt es sich jedoch um einen Brutto-Betrag, der wiederum steuerpflichtig ist. Allerdings ist die Pauschale sozialabgabenfrei.

Kritik an der Energiepauschale wird mit Blick auf die Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern laut: Durch die Kopplung an die Lohnabrechnung können diese – außer sie sind selbstständig tätig – nicht von dem Betrag profitieren. Wer ist eigentlich alles einkommenssteuerpflichtig? Es gilt zwischen den beschränkt und unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtigen zu unterscheiden: Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben aber inländische Einkünfte erzielen, müssen diese versteuern und sind beschränkt steuerpflichtig. Dahingegen unterliegen alle Einkünfte solcher Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, der Steuerpflicht – unbeschränkt. Dies gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige.

Der Tankrabatt

Die Energiesteuer für Kraftstoffe wird vom 01.Juni 2022 bis zum 31.August 2022, also für insgesamt drei Monate, gesenkt. Konkret bedeutet das, dass sich der Energiesteuerzusatz für Benzin um 29,55 Cent pro Liter und für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter verringert. Außerdem entfällt teils noch die Mehrwertsteuer des bereits abgesenkten Teils der Energiesteuer.

Kinderbonus in Höhe von 100,- € pro Kind
Um den einmaligen Kinderbonus zu erhalten, brauchst du keinen Antrag zu stellen, denn dieser wird automatisch zu dem Kindergeld addiert und ausgezahlt. Außerdem ist der Bonus zwar steuerfrei, wird allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen
Der Zuschuss in Höhe von 200,- € erfolgt ebenfalls, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, und wird vom Jobcenter eigenständig überwiesen. Den Empfängern steht es frei, wofür sie den Betrag nutzen wollen.

Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100,- €.

Das 9-Euro Ticket
Dieses ist von Juni bis August gültig und gilt für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Die Nutzung des Fernverkehrs (also dem ICE, IC oder EC) allein mit dem 9-Euro Ticket ist jedoch ausgeschlossen. Das Ticket muss monatlich erworben werden.

FAZIT

Unser persönliches Fazit

Für Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Entlastungspakete insbesondere den Vorteil, dass diese keinen aktiven Beitrag leisten müssen, um die Zuschüsse zu empfangen bzw. von den Maßnahmen zu profitieren. Behördengänge oder das Stellen von Anträgen sind daher nicht notwendig. Zwar decken die Maßnahmen ein breites Spektrum von Menschen ab (Nutzer des öffentlichen Verkehrs, Sozialleistungsempfänger, Auszubildende etc.), dennoch kommt nicht jeder Zuschuss auch bei allen an: Hierbei sind vorrangig die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland oder auch nicht erwerbstätige Studierende, die keinen Anspruch auf Bafög haben, zu erwähnen. Auch dass die Energiepreispauschale nicht steuerfrei an die Bürger weitergegeben wird, stößt auf Kritik. Dennoch sind die beschlossenen Maßnahmen in der Lage, vielen Bürgerinnen und Bürgern in dieser finanziell fordernden Zeit zu helfen, auch wenn sie kein „Allheilmittel“ darstellen und der Anstieg der Lebenshaltungskosten weiterhin für viele spürbar bleibt.

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Girokonten 2022 im Vergleich

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Beste Bank 2022

Detaillierter Bankenvergleich

Bist du unzufrieden mit dem Service oder den Konditionen deiner Bank oder möchtest keine Kontoführungsgebühren mehr bezahlen? Bist du es satt im Urlaub zusätzliche Gebühren zu zahlen? Dann ist unser Girokontenvergleich genau das Richtige für dich. Wir stellen dir drei Banken vor, die unserer Meinung nach das Beste Preis- Leistungsverhältnis bieten.

ÜBERBLICK

Unsere Drei Lieblingsbanken im Vergleich

DKB

ING

Comdirect

Kontoführungsgebühren

DKB

Keine

ING

Keine, ab 700 € Geldeingang

Comdirect

Keine, ab 700 € Geldeingang

Karten

DKB

Girokarte: zubuchbar für 0,99 € pro Monat

VISA Debitkarte: kostenlos mit dabei

VISA Kreditkarte zubuchbar: 2,49 € pro Monat

ING

Girokarte: zubuchbar für 0,99 € pro Monat VISA Debitkarte: (virtuell inklusive) physische zubuchbar einmalig 10 € Kreditkarte: keine Info gefunden

Comdirect

Girokarte: kostenlos dabei Debitkarte: kostenlos dabei Kreditkarte: zubuchbar für 1,90 € pro Monat

Zusatzkonto eröffnen

DKB

Ein zusätzliches Tagesgeldkonto kostenlos.

ING

58,80 € pro Jahr

Comdirect

58,80 € pro Jahr

Geld abheben (Deutschland)

DKB

Kostenlos ab 50 € mit VISA Debitkarte an allen Automaten mit VISA-Logo oder im Einzelhandel. Ansonsten 1,00 % vom Umsatz, mind. 10

ING

Mit Debitkarte: Ab 50 € an 97 % aller Geldautomaten kostenlos.

Mit Girokarte kostenlos: Bis zu 200 € im Einzelhandel, ab 5 €

Comdirect

Mit Debitkarte (3x pro Monat kostenlos, danach 4,90€ pro Abhebung)

Mit Girokarte (so oft Geld abheben, wie man möchte, kostenlos bei Commerzbank, Deutschen Bank, HypoVereinsbank und Postbank sowie an allen teilnehmenden Shell-Tankstellen und bei über 13.000 Partnern im Einzelhandel.

Geld einzahlen (Deutschland)

DKB

Gebührenfrei an DKB-Geldautomaten

1,5% auf den eingezahlten Betrag in 12.000 Partnershops in ganz Deutschland (z.B. Supermarkt)

Bei anderen Filialbanken (Gebühr je nach Entgelt der jeweiligen Bank)

ING

Gebührenfrei bei Geldautomaten der ING, bei anderen Kreditinstituten: Entgelt durch Automatenbetreiber

Comdirect

Die ersten 3 Einzahlungen pro Kalenderjahr aufs Girokonto sind kostenlos, jede weitere kostet 4,90 € 

Gebühren im Ausland (Eurowährung)

DKB

Geld abheben: kostenlos

Bezahlen: kostenlos

 

ING

Geld abheben:
kostenlos, ggf. zuzüglich Entgelt Geldautomaten-betreibers. Mindestabhebebetrag 50 €. 

Bezahlen: kostenlos

Comdirect

Geld abheben Girokarte: kostenlos Bezahlen: Debit & Girokarte: Kostenlos

Gebühren im Ausland (Fremdwährung Weltweit)

DKB

Bei 700 € monatlichem Geldeingang:

Geld abheben: kostenlos

Bezahlen: kostenlos

ING

Geld abheben: 1,99% Entgelt auf den Betrag, ggf. zuzüglich Entgelt Geldautomatenbetreiber

Bezahlen: 1,99% Entgelt auf den Betrag

Comdirect

Geld abheben:

Debitkarte: 3 Auszahlungen kostenlos, weitere: 4,90 €

Bezahlen: Mit Kreditkarte kostenlos

Mobil bezahlen

DKB

GooglePay & ApplePay

ING

GooglePay & ApplePay

Comdirect

GooglePay & ApplePay

Kontowechselservice

DKB

Ja, kostenlos

ING

Ja, kostenlos

Comdirect

Ja, kostenlos

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2022
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Steuern sparen

Was ändert sich im neuen Jahr für Steuerzahler und in welchen Kategorien kannst du künftig das Maximum für dich herausholen?

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Steuern sparen

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Zahlreiche Tipps, um effektiv Steuern zu sparen

Alle Jahre wieder kommt das Thema Steuererklärung auf.  Wir informieren dich darüber, was sich im neuen Jahr gesetzlich für Steuerzahler ändert und zeigen dir ein paar Kategorien, in denen du künftig das Maximum für dich herausholen kannst:

STEUER

Gesetzliche Änderungen der Steuer 2022

 Einkommensgrenzen steigen

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen im nächsten Jahr um 1,17 Prozent. Somit wird verhindert, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.


Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der steuerfrei bleibt. Für Ledige steigt dieser auf 9984 Euro (Plus von 240 Euro gegenüber 2021). Verheirateten stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher. Die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können erhöhen sich im selben Umfang: maximal 9984 Euro (2021: 9744 Euro).


Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts

Somit ist der Höchstsatz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (2021: 274.613 Euro) im Veranlagungszeitraum 2022 fällig. Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift 2022 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro (2021: 57.919 Euro). Er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Ehepaare haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.


Vorsorgeaufwendungen für den Ruhestand können künftig steuerlich besser abgesetzt werden

In 2022 gilt für die Berücksichtigung der Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. Davon kännen im  im kommenden Jahr maximal 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, dass Alleinstehende 24.101 Euro und Ehepaare 48.202 Euro steuerlich geltend machen können.


Tabaksteuer wird erhöht – und für E-Zigaretten eingeführt

Für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt die Tabaksteuer im Durchschnitt um zehn Cent. Ab dem 1. Juli werden erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten mit der Tabaksteuer besteuert – unabhängig ob die Flüssigkeiten Nikotin enthalten oder nicht. Zusätzlich wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt und damit der Filterzigarette gleichgestellt.


Rentenbesteuerungserhöhung

Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich 2022 von 81 auf 82 Prozent. Also bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.


Anhebung der Sachbezugsfreigrenze von  44 auf monatlich auf 50 Euro

Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – bspw. für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

SPAREN

11 Kategorien - Clever kosten absetzten

 

Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Seit 2020 kannst Du Vorauszahlungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zum dreifachen Jahresbetrag absetzen. Damit hast du die Möglichkeit, dass Du noch im laufenden Jahr, deine Steuerlast für die Jahre 2021, 2022 und 2023, durch das vorauszahlen der Jahresbeträge senken kannst.

 

Außergewöhnliche Belastungen

Hast Du dir 2021 eine neue Brille gekauft? Prima! Hast du eine Kur oder Heilpraktiker Behandlung in Anspruch genommen oder einen Zahnersatz erhalten? Noch besser! Dann kannst du das alles unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Hast du Kinder? Dann kannst du die entsprechenden Kosten für deine Kinder ebenfalls geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen müssen den „zumutbaren Eigenanteil“ überschreiten, welcher sich nach der Höhe der Einkünfte (abzüglich der Freibeträge), der Anzahl der Kinder und dem Familienstand richtet.

 

Spenden

Schon gewusst, dass Du alle Spenden ab 200 € steuerlich geltend machen kannst? Bis zu 20 % deiner Einkünfte (abzüglich etwaiger Freibeträge) darfst du insgesamt Spenden und voll absetzen. Mit anderen Worten: Du kannst dein zu versteuerndes Einkommen um genau die Spendensumme reduzieren und tust noch etwas Gutes für die Gesellschaft, Natur und/oder Umwelt. Wohin du dein Geld am Ende spendest, bleibt dir überlassen.

Bis zum Jahresende hast du noch Zeit, diesen Betrag auszuschöpfen. Übrige Beiträge lassen sich übrigens auf die Folgejahre vortragen. Für Spenden bis 300 € musst Du übrigens keine formale Zuwendungsbescheinigung einreichen, hier reicht lediglich ein Kontoauszug und ein Beleg der jeweiligen Organisation(en).

Für Spenden an Betroffene der Corona Krise oder den Opfern der Flutkatastrophe benötigst du ebenfalls keinen formalen Nachweis.

 

Coronabonus

Wusstest du, dass der Corona-Bonus deines Arbeitgebers bis zu 1.500 € steuerfrei ist? Voraussetzung hierfür ist, dass dieser eine nachweisliche Zusatzprämie ist und nicht zum regulären Gehalt gehört. Damit wird das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgeschlossen. Der Corona-Bonus kann dabei auf mehrere Auszahlungen bis Ende März 2022 aufgeteilt werden. Die Summe (1.500€) darf nur einmal geltend gemacht werden.

 

Haushalt

Auch im Haushalt lassen sich wunderbar Steuern sparen, die in Verbindung mit Dienstleistungen stehen. Bis zu 20 % der angefallenen Kosten lassen sich hierbei beim Finanzamt einreichen. Dabei gelten verschiedene Höchstsummen, die es zu beachten gilt. Mit den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen wie z.B. ambulante Pflegekräfte, Winterdienst, Gärtner, Putzhilfen, lassen sich am meisten Steuern sparen. Bis zu 4.000 € lassen sich so die persönliche Steuerlast, durch Lohnkosten, senken. Wichtig zu beachten ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum!

Kleiner Tipp für Mieter: Den Winterdienst und die Hausreinigung, aus der Nebenkostenabrechnung, lässt sich ebenfalls geltend gemacht werden. Hast du zusätzlich einen Minijobber als dauerhafte Unterstützung beschäftigt, kannst von dessen Lohn bis zu 510 € steuerlich absetzen.

Hattest du Handwerker im Haus? Prima, denn die angefallenen Kosten (ohne Materialkosten) kannst du ebenfalls beim Finanzamt einreichen und die Steuerzahlung um bis zu 1.200 € senken. Sind größere Arbeiten (wie z.B. das komplette Sanieren des Daches), ist es auch möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest im kommenden Jahr zu zahlen und dementsprechend anzurechnen.

 

Für Eigentümer von Immobilien

Eine steuerliche Förderung erhältst du, wenn du Umbaumaßnahmen, wie z.B. eine neue Heizung, neue Fenster, usw. vorgenommen hast. Auch können wieder 20 % der angefallenen Kosten (Material und Arbeitslöhne) und bis zu 40.000 Euro, über einen Zeitraum von 3 Jahren, von der Steuerlast abgezogen werden.

 

Berufliches

Seit 2021 gilt eine neue Regelung: Für die ersten 20 Kilometer können pro gefahrenem Kilometer 30 Cent abgesetzt werden. Für alle darüberhinausgehenden Kilometer können je 35 Cent abgesetzt werden. Pauschal sind bis zu 4.500 Euro absetzbar. Fahrtkosten sind die anfallenden Kosten, die bei der Fahrt zur Haupt-Arbeitsstätte entstehen.

Wenn du ab dem 1. April aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du dir einen Teil der Kosten durch die Steuererklärung zurückholen: mit der sogenannten Umzugskostenpauschale (Alleinstehende von 870 auf 886 Euro/Ehe- oder Lebenspartner und Kinder je 590 Euro (bislang 580 Euro) an).

Kinder, die in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen, müssen oft Schulstoff nachholen. Bei einem als berufsbedingt anerkannten Umzug kannst du – mit Rechnungen für den Unterricht belegt – je Kind ab 1. April Nachhilfekosten bis zum Höchstbetrag von 1881 Euro (2021: 1160 Euro) in der Steuererklärung absetzen.

Als Beschäftigter kannst du 5 Euro pro Home-Office Tag – maximal 600 Euro pro Jahr – pauschal von der Steuer absetzen, wenn du an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet hast.

Die Pauschale gibt es leider aktuell nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro jährlich. Die Ausgaben mindern dann die Steuerlast nur, wenn sie gemeinsam mit weiteren Werbungskosten, wie zum Beispiel Schreibtisch, Drucker oder Bürostuhl den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro kann dann nicht geltend gemacht werden, sondern wird nur für Arbeitstage zu Hause angerechnet – dies allerdings auch dann, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

 

Neue Sachbezugswerte für Arbeitnehmer

Spendiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab dem 1. Januar ein Essen, kann für das Finanzamt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Die Sachbezugswerte steigen ab dem neuen Jahr für die Verpflegung auf 270 Euro (bisher: 263 Euro). Damit sind ab 2022 für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte anzusetzen: Frühstück: 56 Euro monatlich; 1,87 Euro kalendertäglich, Mittagessen: 107 Euro monatlich; 3,57 Euro kalendertäglich, Abendessen: 107 Euro monatlich; 3,57 Euro kalendertäglich.

Wie für die Verpflegung erhöhen sich auch die Werte für Unterkunft oder Miete. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt 2022 bundeseinheitlich 241 Euro monatlich. Erhält ein Arbeitnehmer also durchgängig sowohl freie Unterkunft als auch freie Verpflegung, dann bedeutet dies fürs Finanzamt: Das monatliche Bruttoeinkommen, auf das Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind, erhöht sich auf 511 Euro (270 Euro plus 241 Euro).

 

Ehepaare

Als verheiratetes Ehepaar könnt ihr jedes Jahr neu entscheiden, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werden möchtet. Seit 2020 ist das sogar mehrmals im Jahr möglich.

Lohnersatzansprüche wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sind vom zuvor bezogenen Arbeitslohn Nettolohn abhängig. Im Falle von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit oder einem anstehenden Nachwuchs, sollte sich frühzeitig um einen Steuerklassenwechsel nachgedacht werden. Denn dann erhöhen sich auch die Lohnersatzansprüche!

 

Betreuung

Hattest du, durch den Lockdown, Home-Office und musstest gleichzeitig noch das Home-Schooling betreuen? Wenn ja, dann hattest du damit eine „außergewöhnliche Situation“. Nicht alle Eltern konnten im Fall von Schulschließungen einfach zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Wenn du wegen geschlossener Schulen oder auch geschlossener Kindertagesstätten eine kostenpflichtige Betreuung für dein Kind organisieren musstest, dann lassen sich die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen.

Bis zum 14. Lebensjahres deines Kindes lassen sich generell Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wenn du mit Pflegebedürftigen zum Arzt, zur Physiotherapie oder zum Einkaufen fährst, kannst du die Ausgaben für die Fahrten mit 30 Cent je Kilometer oder alternativ die tatsächlichen Ausgaben für Bahn- und Bustickets steuerlich geltend machen. Besuche können leider nicht angerechnet werden. Erst ab Pflegestufe I nicken die Finanzämter die gesamten Heimkosten, also für Verpflegung, Unterbringung und Pflege ab. Kinder, die Mutter oder Vater im eigenen Haushalt pflegen oder für die Heimkosten aufkommen, können bei der Steuerklärung auch typische Unterhaltsleistungen bis zur Höhe von 8354 Euro als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art verrechnen. Übersteigen Einkünfte und Bezüge des Empfängers den Unterhaltshöchstbetrag (8354 Euro) und den Anrechnungsfreibetrag (624 Euro), also insgesamt 8978 Euro, gibt es keine Steuerentlastung mehr für die Kinder.

 

Disclaimer:
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und wurde von uns mit nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Quellen: BDST/Bund der Steuerzahler Deutschland; https://www.provita-deutschland.de/ und www.n-tv.de/ratgeber, Stand 03.01.22)

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