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Vermögenswirksame Leistungen und wie du sie beantragst

Lesedauer 8 Minuten

Vermögens-wirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Ziel der vermögenswirksamen Leistungen ist es, Arbeitnehmer bei dem Aufbau ihres Vermögens zu unterstützen. Grundlage hierfür bildet das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Was VL genau sind und welche Möglichkeiten du als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin hast, erfährst du in diesem Beitrag. Im Folgenden werden die Anlagearten genauer beleuchtet: 

VL

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine der gesetzlich genannten Anlageformen anlegt. Diese sind Teil des Arbeitslohns und fließen direkt in die gewählte Sparform, die der Arbeitnehmer frei wählen kann: Es gibt den VL-Banksparplan, den VL-Fondssparplan, den VL-Bausparvertrag sowie die Baukredittilgung. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von ca. sieben Jahren, wobei Bausparverträge mit einer deutlich längeren Laufzeit die Ausnahme bilden. Durch eine vertragliche Vereinbarung haben Angestellte und Azubis einen Anspruch darauf, dass Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden. Bei Beamten, Richtern und Soldaten ist dieser Anspruch gesetzlich verankert.

ARTEN

Welche Anlagearten gibts?

VL-Banksparplan

Hier werden die vermögenswirksamen Leistungen über eine Anlagedauer von sechs Jahren auf einem Sparkonto angespart. Dieser Sparplan ist insbesondere für diejenigen sinnvoll, die keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben (s.u. „Arbeitnehmersparzulage“) und ihre vermögenswirksamen Leistungen möglichst sicher anlegen wollen. Nach den sechs Jahren folgt eine Ruhephase bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Anschließend wird die VL samt der Zinsen ausbezahlt. Die Zinsen können fest oder variabel vereinbart werden, etwaige Gebühren für den Abschluss oder die Kontoführung gibt es in der Regel nicht.

Für wen eignet sich das Anlegen in einen VL-Banksparplan? Für alle, die eine sichere Anlageform bevorzugen, bei denen keine Kapitalverluste eintreten. Der Banksparplan fällt unter die gesetzliche Einlagesicherung: Guthaben bis zu 100.000 € je Kunde und je Kreditinstitut sind daher abgesichert.

VL-Fondssparplan

Hier wird die VL über eine Spardauer von 6 Jahre in einen Investmentfonds investiert. Der Vertrag ruht bis zum Ende des Kalenderjahres, nach dessen Ablauf die Fondsanteile verkauft werden können.

Um als VL-Anlage in Frage zu kommen, muss der Fonds einen Aktienanteil von mindestens 60 % haben. Um den für sich passenden Fonds zu finden, muss sich – wie immer – mit den eigenen Zielen, Mitteln und Wünschen sowie mit den verschiedenen Angeboten intensiv auseinandergesetzt werden. Nicht alle in Deutschland erhältlichen Aktienfonds sind für die VL-Anlage zugelassen.

Das Investieren in den VL-Fondssparplan eignet sich – wie das generelle Anlegen in Wertpapiere – für alle, die etwas Risiko „vertragen“ können, da es zu Wertschwankungen kommen kann. Mögliche Kurseinbrüche müssen also einkalkuliert werden. Allerdings besteht auch die Chance höherer Renditen.

Bevor die Wahl auf den VL-Fondssparplan fällt und du einen entsprechenden Vertrag abschließt, sollte unbedingt ein Blick in die „Wesentlichen Anlageinformationen“ und die sog. „Ex-ante-Kosteninformation“ geworfen werden. Hier ist es ratsam, verschiedene Angeboten hinsichtlich der Risiken und Kosten zu vergleichen.

VL-Bausparvertrag

Der VL-Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem zweckgebundenen Darlehen. Das Ziel ist es hier, nach der Ansparzeit den Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erhalten. Hierbei liegt der Vorteil insbesondere in der guten Planbarkeit, welches durch das feste Guthaben und den Darlehenszins gewährleistet werden.

Die Spardauer beträgt hier sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann über das Sparguthaben verfügt oder ein Darlehen in Anspruch genommen werden. Das Sparguthaben ist nicht zweckgebunden (sofern keine Wohnungsbauprämie für einen ab dem Jahr 2009 geschlossenen Bausparvertrag in Anspruch genommen wurde). Das Bauspardarlehen muss hingegen für sog. wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Also beispielsweise den Neubau, Umbau oder Kauf von Eigentum oder dem Erwerb von Baugrundstücken.

Auf den Arbeitnehmer kommen bei dem VL-Bausparvertrag Kosten im Rahmen der Abschluss- und Kontoführungsgebühr zu.

Baukredittilgung

Diese vermögenswirksame Leistung kommt für solche Verbraucher in Frage, die bereits eine Immobilie haben und die Leistung zur Entschuldung ihres Wohneigentums nutzen wollen.

Hier bieten sich regelmäßig zwei Möglichkeiten an:

Einerseits kann ein Teil der eigenen Zahlungen durch die vermögenswirksame Leistung ersetzt werden. So bleibt die Darlehensrate zwar gleich hoch, jedoch sinkt die eigene Belastung.

Die andere Möglichkeit besteht darin, die monatliche Tilgung um die Höhe der Zusatzleistung des Arbeitgebers zu erhöhen, um den Kredit so schneller abbezahlen zu können und die Zinslast zu senken. Hier sollte jedoch unbedingt ein Blick in den Vertrag bzw. die allgemeinen Bausparbedingungen geworfen werden, um zu sehen, ob und inwieweit eine zusätzliche Tilgung bei der Baufinanzierung möglich ist. Bei Bausparkassen besteht regelmäßig ein Sondertilgungsrecht. Bei Banken und Sparkassen ist die Zulässigkeit davon abhängig, ob im geschlossenen Kreditvertrag das Recht auf Sondertilgung und die Möglichkeit der Änderung des Tilgungsteils der Darlehensrate beschlossen bzw. vereinbart wurden.

Bei der Frage, wie nun das Geld der Zusatzleistung tatsächlich auf das Konto kommt, bestehen zwei Varianten: Der Arbeitgeber kann die VL auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers oder direkt auf das Darlehenskonto überweisen. Bei der ersten Möglichkeit muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber jedoch durch Bestätigung des Kreditgebers nachweisen, dass die Zusatzleistung ausschließlich zur Tilgung des Darlehens verwendet wird.

FÖRDERUNG

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer-sparzulage

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Förderung für vermögenswirksame Leistungen seitens des Staates. Diese ist an eine Einkommensgrenze gebunden und variiert je nach Anlageform. Die Zulage kann jährlich mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Diese wird angesammelt und erst dann ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Namentlich der Ablauf der Sperr- bzw. Rückzahlungsfrist der jeweiligen Anlageform.

Eine Auflistung der oben bereits erläuterten Anlagearten in Zusammenhang mit der Arbeitnehmersparzulage:

  1. VL-Banksparplan:
    Es besteht staatliche Förderung.

  2. VL-Fondssparplan:
  • Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht dann, wenn das zu versteuernde Einkommen höchstens 20.000 € im Kalenderjahr beträgt. Bei verheirateten Paaren wiederum 40.000 €.
  • Staatlich werden 20 % der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gefördert, soweit sie die 400 € bzw. 800 € Grenze nicht übersteigen.
  • Die maximale Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt 80 € im Jahr.
  • Übrigens: Besteht kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, bist du nicht an eine Laufzeit von sechs Jahren (und einem Jahr Ruhezeit) gebunden. Das Depot kann ohne Nachteile auch vorzeitig gekündigt werden oder die Anlagezeit von sieben Jahren überschreiten.

    3. VL-Bausparvertrag:

  • Die Einkommensgrenze beträgt 17.900 € im Kalenderjahr, 35.800 € bei Verheirateten.
  • 9 % der Leistung werden gefördert, soweit diese den Betrag von 470 € bzw. 940 € bei Verheirateten nicht übersteigen.
  • Gefördert werden maximal 43 € bzw. 86 € im Jahr.
  • Diese Förderung kann neben den 20 % des Fondssparplans in Anspruch genommen werden.

    4. Baukredittilgung:

  • Das maximale zu versteuernde Einkommen darf für die staatliche Förderung maximal bei 17.900 € bzw. 35.800 € jährlich liegen.
  • Hier werden 9 % von höchstens 470 € gefördert, insgesamt also ein Maximalbetrag von 43 €.

Vermögenswirkame leistungen beantragen

1. Anspruch & Höhe checken

Um von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können, solltest du dich zunächst bei deinem Arbeitgeber informieren, ob er dir diese zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Das kannst du häufig bereits deinem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen. Wenn dies nicht vertraglich geregelt wird, frag gern deinen Vorgesetzen oder die Personalabteilung.

2. mögliche Förderung prüfen

Prüfe anschließend, ob ein Anspruch auf zusätzliche staatliche Förderung (Arbeinehmersparzulage) besteht.

3. Anlageform auswählen

Wurde die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen mit deinem Arbeitgeber vereinbart, solltest du dich nun den einzelnen Anlageformen (s.o.) widmen und herausfinden, welche am besten zu dir und deinen Bedürfnissen passt.

4.Bescheinigung abgeben

Ist die richtige Auswahl getroffen, übergibst du deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Bescheinigung des jeweiligen Anbieters. Diese benötigt der Arbeitgeber zur Überweisung der Sparbeiträge. Eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags ist ausreichend. 

FAZIT

persönliches Fazit

Vermögenswirksame Leistungen stellen eine solide Möglichkeit für Arbeitnehmer dar, Teile des Arbeitslohns zu investieren, ob in ein Depot oder beispielsweise in die eigene Wohnsituation. Dennoch solltest du als Verbraucher in puncto Finanzen nicht allein auf die vermögenswirksamen Leistungen setzen, sondern dich auch privat mit möglichen Anlagearten auseinandersetzen, um so unabhängig von deinem Arbeitgeber bzw. der staatlichen Förderung deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

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