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Aktien vs. ETFs: In was soll ich investieren?

Lesedauer 7 Minuten

In was soll ich investieren?

Diese Frage stellen sich viele Neu-Anleger, die ihr Geld zukünftig investieren wollen. Hierauf eine pauschale und finale Antwort zu geben, ist – wie du dir sicher denken kannst – nicht so einfach möglich. Daher stellen wir dir in diesem Beitrag die Vor- und Nachteile von Aktien und ETFs vor und teilen unsere Ratschläge hierzu.

AKTIEN

Was sind Aktien?

Aktien sind Wertpapiere eines einzelnen Unternehmens, die entweder an der Börse oder privat gehandelt und erworben werden können. Wer Eigentümer von Aktien ist, erwirbt gleichzeitig einen – wenn auch meistens recht kleinen- Anteil am Unternehmen.

Bevor du dich für den Kauf von Aktien entscheidest, solltest du dich gründlich mit dem entsprechenden Unternehmen auseinandergesetzt haben: Dieses sollte nämlich kurz- oder langfristig eine positive Wertsteigerung erleben und hohe Gewinne erwarten. Denn als Aktionär hast du einen Anspruch darauf, vom erwirtschafteten Gewinn in Höhe deines eigenen Anteils am Unternehmen zu profitieren.

Auch dir als (Klein-) Anleger steht ein Recht auf Mitsprache innerhalb des Unternehmens zu, außer dies wurde beim Kauf der Aktie vertraglich ausgeschlossen. Insbesondere bei großen Gesellschaften ist das Stimmrecht jedoch so minimal, dass es kaum bis gar nicht ins Gewicht fällt. Bei kleineren Unternehmen kann dies wiederum anders aussehen und für dich eine Chance der Partizipation darstellen.

Da es sich bei den eben beschriebenen Wertpapieren um einzelne Aktien handelt, bieten diese keinerlei Diversifizierung: Das investierte Vermögen wird nicht auf mehrere Wertpapiere gestreut, der Erfolg jedoch vielmehr von der Performance eines einzelnen Unternehmens abhängig gemacht.

Stellt man hingehen in seinem Portfolio mehrere Aktien von verschiedenen Unternehmen zusammen, so haben diese für sich genommen weiterhin keine Streuung, aber in der Summe hängt der Wert deines Portfolios nicht einzig und allein von dem Erfolg eines Unternehmens ab.
Aktien können als langfristige Geldanlage oder als Mittel zum schnelleren Vermögensaufbau gebraucht werden; hier kommt es auf die gewählte Taktik des Anlegers an und wie gut sich dieser am Aktienmarkt auskennt.

Aktiv gemanagte Aktien

Neben den einzelnen Aktien kann auch in Aktienfonds investiert werden. Stell dir zur Verbildlichung eine „Schüssel voller Geld“ vor, in die mehrere Anleger einzahlen. Das Geld wird nicht in eine einzelne, sondern in eine Vielzahl von Aktien investiert. Die Abgrenzung des Aktienfonds zur Einzelaktie liegt also insbesondere bei der breiteren Streuung, die anders als bei der Einzelaktie beim Fonds gegeben ist. Auch hier ist das Ziel, eine möglichst hohe Rendite zu erhalten. Dies wird auch als „den Markt schlagen“ bezeichnet, was in mehr als 90 % der Fälle nie klappt (obwohl du dafür bezahlst, dass es jemand nicht schafft).

Hierzu zählt die Auswahl des passenden Fonds sowie Anpassungen/ Umverteilungen, wenn sich die Prognose doch anders entwickelt und das investierte Geld „umgeschwenkt“ werden soll. Aktives Management bedeutet auch immer eine höhere Gebühr: Etwa 1-1,8 % des verwalteten Kapitals werden jährlich als Managementgebühr abgeführt, hinzukommen regelmäßige Performance- Gebühre als eine Art Provision. Mehr zum Thema Kosten erfährst du weiter unten im Beitrag.

 

ETFS

Was sind ETFs?

Sehen wir uns nun eine weitere, beliebte Anlegeart an: Den Exchange Traded Fund (kurz: ETF). Hierbei handelt es sich um einen börsengehandelten Indexfonds, der sich von Aktienfonds insbesondere dahingehend unterscheidet, dass er einen Index (wie z.B. den DAX) abbildet. Je nachdem, wie gut der abgebildete Index performt, fallen auch die Gewinne der Anleger aus. Hier ist es also nicht möglich, den Markt zu schlagen.

Da es sich hierbei um kein Wertpapier handelt, welches den Erwerber zum Aktionär und Anteilseigner macht, steht den Anlegern eines ETFs selbst auch kein Stimmrecht zu. Ein weiterer Unterschied zur Aktie liegt in der breiten Streuung und hohen Diversifizierung: Je nachdem, welcher Index abgebildet wird, kann dieser auch mehrere hundert Unternehmen beinhalten. Das Risiko, den Erfolg seines Investments von einem einzelnen Wert abhängig zu machen, besteht daher nicht.

ETFs werden insbesondere als Langzeitinvestment gesehen, der Anlagehorizont beträgt regelmäßig mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte, in denen neben der Entwicklung der einzelnen Unternehmen auch das stetige Wirtschaftswachstum den Anlegern zugutekommt.

Passiv gemanagt

ETFs werden, in der Regel, passiv gemanagt, es gibt also keinen „Verwalter“, der die Verteilung des Investments auf die Unternehmen innerhalb des Index prüft oder anpasst. Der ETF folgt dem Index automatisch und bildet ihn ab. Der Vorteil hierin liegt insbesondere in den niedrigen Kosten. Im folgenden Punkt holen wir hierzu noch etwas näher aus.

Kosten

Wie bereits angekündigt, beschäftigen wir uns an dieser Stelle mit den Kosten, die rund um den Kauf, Verkauf und das Managen von Aktien und ETFs entstehen. Bei der Frage der Kosteneffizienz sollte ein Blick auf die Gesamtkostenquote (auch TER, kurz für „Total Expense Ratio“ genannt), geworfen werden. Diese wird jährlich von der Anlagesumme abgezogen und soll alle pauschalen Gebühren der Verwahrung und Verwaltung in einem Prozentsatz abbilden. Die TER enthält etwa Lizenz- oder Vertriebskosten.

Aktiv gemanagte Aktienfonds haben durchschnittlich eine TER von jährlich 1,5 – 2,3 % der angelegten Summe in Form von laufenden Gebühren.

Die TER kannst du der Website des ETF- Anbieters entnehmen: ETFs ist hier deutlich kosteneffizienter als Aktienfonds. Zwar werden ETFs nicht aktiv gemanagt, dennoch werden auch die passiven Indexfonds verwaltet, wodurch Gebühren anfallen, welche aber deutlich geringer sind als die Kosten von aktiv verwalteten Aktienfonds. Die Verwaltungsgebühren sind bereits in der TER enthalten. Diese beträgt durchschnittlich ca. 0,0- 0,8 %. Dieser Unterschied zu der Aktien-TER fällt insbesondere bei Investitionen mit langem Anlagehorizont deutlich ins Gewicht.

Zusätzlich werden Transaktionskosten (auch Handelskosten genannt) fällig, diese sind ebenfalls nicht in der TER nicht inkludiert.


Wird der Kauf von aktiv gemanagten Fonds von dir durch eine Bank oder einen Fondsvermittler direkt bei der Fondsgesellschaft in Auftrag gegeben, wird regelmäßig ein Ausgabeaufschlag fällig, der circa 5 % der Anlagesumme oder mehr beträgt. Das Äquivalent zum Ausgabeaufschlag bildet die Ordergebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen als Wertpapiere an der Börse fällig wird. ETFs werden über eine Börse erworben, hier fallen also eben diese Orderentgelte an. Eine Kauf- bzw. Ordergebühr von ca. 1% des Kaufvolumens ist (noch) vertretbar. Höher sollte diese jedoch nicht sein.

Fasst man die aufgezählten Kostenpunkte zusammen, wird deutlich, dass ETFs im Vergleich zu Aktien und Aktienfonds für dich als Anleger deutlich kostengünstiger sind.

RISIKEN

Welche Risiken gibt es?

Vorab: Der Erfolg beim Handel mit Wertpapieren ist nie garantiert, es schwingt immer eine gewisse Unsicherheit und ein Risiko mit, sowohl bei Aktien als auch bei ETFs. Dennoch lässt sich gut vertreten, dass Risiken durch eine breite Streuung und langfristige Anlagedauer besser verteilt werden können, als wenn das Geld „auf ein Pferd“ gesetzt und einen kurzfristigen Wertzuwachs angepeilt wird.

Der Vorteil von ETFs liegt neben der bereits angesprochenen Kosteneffizienz auch in der hohen Diversifikation, von der du bereits mit kleinen Anlagen profitieren kannst. Mit bereits nur einem ETF kannst du in mehrere hundert Unternehmen investieren und musst dir diese nicht in mühseliger Arbeit von Hand aus aussuchen und analysieren.

ETFs sind daher auch wunderbar für Einsteiger geeignet und verlangen keinen so umfassenden Wissensstand, wie es etwa beim Investieren in Einzelaktien wünschenswert ist. Dennoch sollte ein Grundinteresse an wirtschaftlichen Vorgängen sowie den börsengehandelten Indexfonds vorhanden sein, denn auch der ETF-Sparplan will sorgfältig ausgewählt werden. Durch einen automatisierten Sparplan, der mittlerweile von fast jedem Broker angeboten wird, sinken nicht nur die Ordergebühren: Du investierst „nebenbei“ und musst dich nicht monatlich mit dem Kauf und Verkauf der Wertpapiere beschäftigen, der Zeitaufwand ist daher deutlich niedriger als beim Erwerb von Aktien.

Klar ist: ETFs sind ein Langzeitinvestment, der Anlagehorizont sollte mehre Jahre, idealerweise Jahrzehnte betragen. Kurzfristig sind große Sprünge und hohe Renditen eher unwahrscheinlich. Das „schnelle Geld“ mit ETFs zu machen ist so gut wie ausgeschlossen. Auch können ETFs wie bereist angesprochen nicht den Markt schlagen, also nicht besser performen als der Index, den sie abbilden.

Entscheidest du dich für das Investieren in Aktien, so fließt – bestenfalls – viel Zeit in die Recherche der einzelnen Aktien. Denn hier heißt es: Analysieren, bewerten, vergleichen. Diese Aufgaben gestalten sich in der Regel als umfangreich und anspruchsvoll, insbesondere für Einsteiger. Das Ziel ist es ja, in Unternehmen zu investieren, deren Wert entweder kurz- oder langfristig steigen wird und die Aktien dann auch entsprechend abzustoßen, bevor der Kurs wieder fällt. Diese Spekulation ist nicht für jeden gemacht und erfordert einen weit ausgebauten Wissenstand, Durchhaltevermögen und gute Nerven. Um das Risiko auch hier möglichst zu streuen, empfiehlt es sich, die Aktienauswahl über mehrere Branchen zu verteilen und nicht nur einen Sektor im Blick zu haben. Blindes Hoffen auf einen Kursanstieg kostet dich im Zweifel viel Geld.

Beschäftigst du dich mit Aktien, so hat dies aber einen deutlichen Vorteil: Du lernst eine Menge dazu. Und Wissen schaden bekannterweise wirklich nie!

Doch auch Aktien haben viele Vorteile: Die Rendite kann deutlich höher ausfallen und dir relativ fix einen nicht unerheblichen Gewinn bringen. Die Gleichung geht auf: Viel Risiko für große Chancen.

FAZIT

persönliches Fazit

Die Frage, ob das Investieren in ETFs oder Aktien „besser“ ist, lässt sich, wie du vielleicht schon geahnt hast, nicht abschließend beantworten. Vielleicht sollte man sie daher anders formulieren: Es kommt vielmehr darauf an, für wen die jeweilige Anlageform besser geeignet ist. Und hier gibt es eine relativ klare Antwort:

Wenn du noch keine Erfahrung an der Börse hast, sind Aktien wohl nichts für dich, aber! Investierst du in ETFs, sparst du dir viele Stunden an Analysen, Nachrichten schauen und Unternehmensberichte lesen. Kleines Beispiel: Denise investiert ganz entspannt in eine passive Anlagestrategie in mehrere ETFs. Diese benötigen pro Jahr etwa 30 Minuten Zeit! Ja genau du hast richtig gelesen! Aber du kannst auch in ETFs investieren, bei denen du nicht einmal eine Minute Zeit pro Jahr aufwenden musst. Das ist die wunderbare Welt der ETFs- Hier ist für alle etwas dabei.

ETFs sind als Langzeitanlage günstiger und Einsteigerfreundlich, während auch Aktienfonds und Einzelaktien durchaus attraktiv sind und hohe Renditen ermöglichen können, jedoch mit Wissen und Zeitaufwand verbunden sind. Durch beide Anlagearten lässt sich langfristig Geld ansparen, doch sollte sich jeder, bevor er seine persönliche Entscheidung trifft, realistisch mit seinem Wissensstand und dem Umfang an Arbeit auseinandersetzen, die der- oder diejenige investieren muss. Es gibt unzählige Anlagestrategien, die du beherzigen und aus welchen du die für dich passende Vorgehensweise aussuchen kannst.

Es muss außerdem nicht immer ein „oder“ sein: Investierst du sowohl in ETFs als auch in Aktien, profitierst du im besten Fall von beiden Anlagearten gleichermaßen!

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Vermögenswirksame Leistungen und wie du sie beantragst

Lesedauer 8 Minuten

Vermögens-wirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Ziel der vermögenswirksamen Leistungen ist es, Arbeitnehmer bei dem Aufbau ihres Vermögens zu unterstützen. Grundlage hierfür bildet das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Was VL genau sind und welche Möglichkeiten du als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin hast, erfährst du in diesem Beitrag. Im Folgenden werden die Anlagearten genauer beleuchtet: 

VL

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine der gesetzlich genannten Anlageformen anlegt. Diese sind Teil des Arbeitslohns und fließen direkt in die gewählte Sparform, die der Arbeitnehmer frei wählen kann: Es gibt den VL-Banksparplan, den VL-Fondssparplan, den VL-Bausparvertrag sowie die Baukredittilgung. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von ca. sieben Jahren, wobei Bausparverträge mit einer deutlich längeren Laufzeit die Ausnahme bilden. Durch eine vertragliche Vereinbarung haben Angestellte und Azubis einen Anspruch darauf, dass Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden. Bei Beamten, Richtern und Soldaten ist dieser Anspruch gesetzlich verankert.

ARTEN

Welche Anlagearten gibts?

VL-Banksparplan

Hier werden die vermögenswirksamen Leistungen über eine Anlagedauer von sechs Jahren auf einem Sparkonto angespart. Dieser Sparplan ist insbesondere für diejenigen sinnvoll, die keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben (s.u. „Arbeitnehmersparzulage“) und ihre vermögenswirksamen Leistungen möglichst sicher anlegen wollen. Nach den sechs Jahren folgt eine Ruhephase bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Anschließend wird die VL samt der Zinsen ausbezahlt. Die Zinsen können fest oder variabel vereinbart werden, etwaige Gebühren für den Abschluss oder die Kontoführung gibt es in der Regel nicht.

Für wen eignet sich das Anlegen in einen VL-Banksparplan? Für alle, die eine sichere Anlageform bevorzugen, bei denen keine Kapitalverluste eintreten. Der Banksparplan fällt unter die gesetzliche Einlagesicherung: Guthaben bis zu 100.000 € je Kunde und je Kreditinstitut sind daher abgesichert.

VL-Fondssparplan

Hier wird die VL über eine Spardauer von 6 Jahre in einen Investmentfonds investiert. Der Vertrag ruht bis zum Ende des Kalenderjahres, nach dessen Ablauf die Fondsanteile verkauft werden können.

Um als VL-Anlage in Frage zu kommen, muss der Fonds einen Aktienanteil von mindestens 60 % haben. Um den für sich passenden Fonds zu finden, muss sich – wie immer – mit den eigenen Zielen, Mitteln und Wünschen sowie mit den verschiedenen Angeboten intensiv auseinandergesetzt werden. Nicht alle in Deutschland erhältlichen Aktienfonds sind für die VL-Anlage zugelassen.

Das Investieren in den VL-Fondssparplan eignet sich – wie das generelle Anlegen in Wertpapiere – für alle, die etwas Risiko „vertragen“ können, da es zu Wertschwankungen kommen kann. Mögliche Kurseinbrüche müssen also einkalkuliert werden. Allerdings besteht auch die Chance höherer Renditen.

Bevor die Wahl auf den VL-Fondssparplan fällt und du einen entsprechenden Vertrag abschließt, sollte unbedingt ein Blick in die „Wesentlichen Anlageinformationen“ und die sog. „Ex-ante-Kosteninformation“ geworfen werden. Hier ist es ratsam, verschiedene Angeboten hinsichtlich der Risiken und Kosten zu vergleichen.

VL-Bausparvertrag

Der VL-Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem zweckgebundenen Darlehen. Das Ziel ist es hier, nach der Ansparzeit den Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erhalten. Hierbei liegt der Vorteil insbesondere in der guten Planbarkeit, welches durch das feste Guthaben und den Darlehenszins gewährleistet werden.

Die Spardauer beträgt hier sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann über das Sparguthaben verfügt oder ein Darlehen in Anspruch genommen werden. Das Sparguthaben ist nicht zweckgebunden (sofern keine Wohnungsbauprämie für einen ab dem Jahr 2009 geschlossenen Bausparvertrag in Anspruch genommen wurde). Das Bauspardarlehen muss hingegen für sog. wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Also beispielsweise den Neubau, Umbau oder Kauf von Eigentum oder dem Erwerb von Baugrundstücken.

Auf den Arbeitnehmer kommen bei dem VL-Bausparvertrag Kosten im Rahmen der Abschluss- und Kontoführungsgebühr zu.

Baukredittilgung

Diese vermögenswirksame Leistung kommt für solche Verbraucher in Frage, die bereits eine Immobilie haben und die Leistung zur Entschuldung ihres Wohneigentums nutzen wollen.

Hier bieten sich regelmäßig zwei Möglichkeiten an:

Einerseits kann ein Teil der eigenen Zahlungen durch die vermögenswirksame Leistung ersetzt werden. So bleibt die Darlehensrate zwar gleich hoch, jedoch sinkt die eigene Belastung.

Die andere Möglichkeit besteht darin, die monatliche Tilgung um die Höhe der Zusatzleistung des Arbeitgebers zu erhöhen, um den Kredit so schneller abbezahlen zu können und die Zinslast zu senken. Hier sollte jedoch unbedingt ein Blick in den Vertrag bzw. die allgemeinen Bausparbedingungen geworfen werden, um zu sehen, ob und inwieweit eine zusätzliche Tilgung bei der Baufinanzierung möglich ist. Bei Bausparkassen besteht regelmäßig ein Sondertilgungsrecht. Bei Banken und Sparkassen ist die Zulässigkeit davon abhängig, ob im geschlossenen Kreditvertrag das Recht auf Sondertilgung und die Möglichkeit der Änderung des Tilgungsteils der Darlehensrate beschlossen bzw. vereinbart wurden.

Bei der Frage, wie nun das Geld der Zusatzleistung tatsächlich auf das Konto kommt, bestehen zwei Varianten: Der Arbeitgeber kann die VL auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers oder direkt auf das Darlehenskonto überweisen. Bei der ersten Möglichkeit muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber jedoch durch Bestätigung des Kreditgebers nachweisen, dass die Zusatzleistung ausschließlich zur Tilgung des Darlehens verwendet wird.

FÖRDERUNG

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer-sparzulage

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Förderung für vermögenswirksame Leistungen seitens des Staates. Diese ist an eine Einkommensgrenze gebunden und variiert je nach Anlageform. Die Zulage kann jährlich mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Diese wird angesammelt und erst dann ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Namentlich der Ablauf der Sperr- bzw. Rückzahlungsfrist der jeweiligen Anlageform.

Eine Auflistung der oben bereits erläuterten Anlagearten in Zusammenhang mit der Arbeitnehmersparzulage:

  1. VL-Banksparplan:
    Es besteht staatliche Förderung.

  2. VL-Fondssparplan:
  • Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht dann, wenn das zu versteuernde Einkommen höchstens 20.000 € im Kalenderjahr beträgt. Bei verheirateten Paaren wiederum 40.000 €.
  • Staatlich werden 20 % der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gefördert, soweit sie die 400 € bzw. 800 € Grenze nicht übersteigen.
  • Die maximale Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt 80 € im Jahr.
  • Übrigens: Besteht kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, bist du nicht an eine Laufzeit von sechs Jahren (und einem Jahr Ruhezeit) gebunden. Das Depot kann ohne Nachteile auch vorzeitig gekündigt werden oder die Anlagezeit von sieben Jahren überschreiten.

    3. VL-Bausparvertrag:

  • Die Einkommensgrenze beträgt 17.900 € im Kalenderjahr, 35.800 € bei Verheirateten.
  • 9 % der Leistung werden gefördert, soweit diese den Betrag von 470 € bzw. 940 € bei Verheirateten nicht übersteigen.
  • Gefördert werden maximal 43 € bzw. 86 € im Jahr.
  • Diese Förderung kann neben den 20 % des Fondssparplans in Anspruch genommen werden.

    4. Baukredittilgung:

  • Das maximale zu versteuernde Einkommen darf für die staatliche Förderung maximal bei 17.900 € bzw. 35.800 € jährlich liegen.
  • Hier werden 9 % von höchstens 470 € gefördert, insgesamt also ein Maximalbetrag von 43 €.

Vermögenswirkame leistungen beantragen

1. Anspruch & Höhe checken

Um von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können, solltest du dich zunächst bei deinem Arbeitgeber informieren, ob er dir diese zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Das kannst du häufig bereits deinem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen. Wenn dies nicht vertraglich geregelt wird, frag gern deinen Vorgesetzen oder die Personalabteilung.

2. mögliche Förderung prüfen

Prüfe anschließend, ob ein Anspruch auf zusätzliche staatliche Förderung (Arbeinehmersparzulage) besteht.

3. Anlageform auswählen

Wurde die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen mit deinem Arbeitgeber vereinbart, solltest du dich nun den einzelnen Anlageformen (s.o.) widmen und herausfinden, welche am besten zu dir und deinen Bedürfnissen passt.

4.Bescheinigung abgeben

Ist die richtige Auswahl getroffen, übergibst du deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Bescheinigung des jeweiligen Anbieters. Diese benötigt der Arbeitgeber zur Überweisung der Sparbeiträge. Eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags ist ausreichend. 

FAZIT

persönliches Fazit

Vermögenswirksame Leistungen stellen eine solide Möglichkeit für Arbeitnehmer dar, Teile des Arbeitslohns zu investieren, ob in ein Depot oder beispielsweise in die eigene Wohnsituation. Dennoch solltest du als Verbraucher in puncto Finanzen nicht allein auf die vermögenswirksamen Leistungen setzen, sondern dich auch privat mit möglichen Anlagearten auseinandersetzen, um so unabhängig von deinem Arbeitgeber bzw. der staatlichen Förderung deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

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Das Kinderdepot einfach erklärt

Lesedauer 8 Minuten

Das Kinderdepot

Alle Eltern wollen ihren Schützlingen den finanziellen Einstieg ins Leben erleichtern und bestmöglich für sie (vor-) sorgen. Ein attraktives Pendant zum etwas in die Jahre gekommenen Sparbuch bietet das Kinderdepot: Hier kannst du als Elternteil für dein Kind in ETFs, Aktien oder Rohstoffe investieren und so Geld ansparen. Welche Vor- und Nachteile ein solches Kinderdepot bietet und worauf hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen zu achten ist, liest du in diesem Blogbeitrag.

ALLGEMEIN

Was ist ein Kinderdepot?

Bei einem Kinderdepot handelt es sich um ein Wertpapierdepot, auf dem du als Elternteil Geld für dein Kind anlegst. Es werden also regelmäßige Beiträge auf das Depot deines Kindes eingezahlt, diese Einzahlungen summieren sich und werden bestenfalls durch gute Renditen und den Zinseszinseffekt noch größer.

Die Spardauer hängt davon ab, wann du mit dem Investieren beginnst. Entscheidest du dich direkt nach der Geburt für die Eröffnung eines Depots, so beträgt die Anlagedauer 18 Jahre, also bis zur Volljährigkeit deines Kindes.

Diese lange Zeit gewährt dir mehr Sicherheit hinsichtlich der Rendite. Wertschwankungen, die sich immer mal wieder ergeben können, werden im Laufe der Jahre wieder ausgeglichen.

Gerade bei ETF Sparplänen, die als langfristige Investition angelegt sind, eignet sich dieser Zeitraum besonders gut, um ein umfangreiches finanzielles Polster für dein Kind zu ermöglichen. Ein gutes Kinderdepot zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es kostenlos ist, niedrige Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren hat und ein vielfältiges Portfolio bietet.

CHANCEN

Wozu investieren?

Der Aktienmarkt bietet im Vergleich zu anderen Anlageformen gute bis sehr gute Renditechancen: Beim Investieren in (die richtigen) Wertpapiere, können mehrere Prozent Wertzuwachs pro Jahr durchaus realistisch sein, während Festgeld- oder Tageskonten kaum attraktive Zinsen bieten.

Nichtsdestotrotz ist das Investieren in Aktien und Co. mit einem höheren Risiko verbunden, welches sich aber durch mehrere Faktoren senken lässt: Einerseits gleicht die bereits erwähnte lange Anlagedauer Wertschwankungen gut aus, andererseits kannst du selbst bestimmen, worin du investierst und dein Geld entsprechend breiter streuen (diversifizieren). Hinsichtlich der Sicherheit bietet es sich an, eher in börsengehandelte Indexfons (Exchange Traded Funds, kurz: ETFs) zu investieren als ausschließlich in Einzelaktien (nichts für Anfänger!).

Um einen umfangreichen Ertrag für dein Kind ansparen zu können, sollte bei der Wahl der Investition auf eine gute Verzinsung bzw. Rendite geachtet werden. Bei der Wahl des richtigen ETF sollte sich (auch) für einen entschieden werden, der den globalen Aktienmarkt abdeckt und/oder ausgeschüttete Dividenden wieder anlegt, damit dein Kind von dem Zinseszinseffekt profitieren kann.

An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass wir keine Anlageberatung leisten, sondern nur öffentlich zugängliche Informationen aufbereiten und unsere persönlichen Erfahrungen mit dir teilen.

DEPOT

Kinderdepot einrichten

Ein Depot für dein Kind einzurichten ist, neben dem Zusammensuchen von ein paar Dokumenten, recht unkompliziert.

Nachdem du dich für einen Anbieter entschieden hast (einen Vergleich findest du unten), kannst du im Grunde schon loslegen. Welche Dokumente du im Einzelnen brauchst, hängt natürlich von der ausgewählten Bank ab und sollte im Vorfeld erfragt werden. Bist du alleinstehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet, so musst du gegenüber der Bank dein Sorgerecht für das Kind belegen. Manche Banken fordern von Eheleuten auch das Vorlegen ihrer Heiratsurkunde.

Weiter benötigst du deine sowie die Steuer-ID deines Kindes. Das Finanzamt schickt dir diese in der Regel drei Monate nach der Geburt zu. Hinzukommen die „typischen“ Dokumente wie ein Personalausweis oder alternativ Reisepass, insbesondere wenn du selbst (noch) kein Kunde bei dem Anbieter bist. Manche Banken verlangen, dass die Kopie der Geburtsurkunde notariell beglaubigt wird, häufig ist jedoch schon eine einfache Kopie ausreichend.

Sind alle Dokumente beisammen werden diese mit dem entsprechenden Antrag für die Eröffnung des Kinderdepots an den Anbieter geschickt. Wichtig: Alle gesetzlichen Vertreter (nach § 1629 Abs. 1 BGB die Eltern des Kindes) müssen die Unterlagen unterschreiben. Sind zwei voll geschäftsfähige Elternteile vorhanden, reicht die Unterschrift eines Teils nicht aus.

Bevor du mit dem Anlegen des Geldes beginnst, solltest du dich fragen, ob regelmäßig „kleinere“ Beträge auf das Depot eingezahlt werden sollen oder ob du dich für größere Einmalzahlungen entscheidest. Um hier die richtige Wahl zu treffen, müssen verschiedene, individuelle Faktoren wie deine finanzielle Situation oder ggf. wegfallende oder geringere Kaufgebühren seitens der Bank bei regelmäßigen Einzahlungen auf Sparpläne berücksichtigt werden.

Entscheidest du dich für gleichbleibende monatliche Einzahlungen ist es am bequemsten, wenn du einen Dauerauftrag von deinem Konto auf das Verrechnungskonto der Bank einrichtest.

STEUER

Steuerliche Aspekte

Das Geld auf dem Kinderdepot gehört deinem Kind – hierfür muss es also auch Steuern zahlen. Zumindest in der Theorie. In der Praxis liegt die Grenze bis zur Steuerpflicht dank der Grundfreibeträge und diverser Pauschalen ziemlich hoch.

Zunächst ein Blick für den Fall, dass du für dein Kind im Rahmen deines eigenen Wertpapierdepots Geld anlegst: In Deutschland muss jeder private Anleger eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Kapitalerträge zahlen. Zu solchen Kapitalerträgen zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien.

Um gerade bei „kleineren“ Anlegern der enormen Steuerlast entgegenzuwirken, gibt es einen Sparerpauschalbetrag, bis zu dessen Grenze die Kapitalerträge steuerfrei sind. Bei Einzelpersonen liegt dieser aktuell bei 801,- € und bei Ehepaaren bei 1.602, – €. Die Erträge, die du eigentlich für dein Kind erwirtschaftest, werden, sofern das Depot auf dich als Elternteil läuft, auf deinen Freibetrag angerechnet und je nach Höhe deiner eigenen Erträge besteht so die Gefahr, den Freibetrag zu überschreiten. Wie bereits festgestellt ist auch dein Kind verpflichtet, Steuern zu zahlen, wenn das Depot auf seinen Namen läuft. Ihm steht ebenso der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801,- € zu. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, wenn die Kapitalerträge diese Pauschale voraussichtlich überschreiten werden. Diese Bescheinigung gilt für drei Jahre und sorgt dafür, dass die Bank keine Steuern einbehält. Sie zeigt nämlich an, dass dein Kind trotz der Überschreitung des Sparerpauschalbetrags voraussichtlich dennoch keine Einkommenssteuer zahlen muss.

Grund hier hierfür ist der Grundfreibetrag: Bleiben die Einkünfte deines Kindes unter dem Grundfreibetrag, sind diese steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 10.347, – €. Hinzu kommt noch der Sonderausgabenpauschalbetrag in Höhe von 36,- €. Addiert man alle Freibeträge und Pauschalen, die dein Kind ausschöpfen kann, so kannst du für dein Kind jährlich Kapitalerträge von bis zu 11.184, – € steuerfrei erwirtschaften. Ein so hoher Kapitalertrag ist zwar wünschenswert, aber nicht für jeden Anleger realistisch, weshalb das Kind auch bei guten Renditen häufig von der Steuerlast befreit ist.

Ein weiterer Punkt, den Eltern vor der Eröffnung eines Kinderdepots im Blick haben sollten, sind die Regulatorien der Krankenversicherung:
Sind die Eltern gesetzlich versichert, so kann das minderjährige Kind regelmäßig beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind keine oder nur geringe Einkünfte hat. Hier liegt die Einkommensgrenze des Kindes bei 470,- € monatlich und 5.640, – € jährlich. Hinzu kommt wieder der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801,- €. Das Kind kann also in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert sein, solange dessen Einkommen den Betrag von 6.441, – € nicht überschreitet. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus: Beitragsfreies Mitversichern eines Kindes ist hier ausgeschlossen, daher spielt es auch keine Rolle, ob das Kind eigene Einkünfte hat oder nicht.
Übrigens: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt vom Einkommen deines Kindes unberührt.

RECHT

Rechtliche Aspekte

Wem gehört das Geld auf dem Kinderdepot rechtlich gesehen?

Richtest du das Depot im Namen deines Sprösslings ein, so gehört das hierauf befindliche Geld ausschließlich ihm. Du selbst bist „nur“ der Verwalter des Vermögens, bis dein Kind das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat und volljährig ist.

§ 1642 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet dich als gesetzlichen Vertreter deines Kindes, dessen Geld im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Dies soll auch vor dem Missbrauch des angelegten Geldes schützen. Sobald das Kind volljährig wird, darf es frei über das Depot verfügen, auch ohne die Zustimmung der Eltern.

BEISPIELE

berechnungen

Wir haben hier ein paar Berechnungen mit verschiedenen Sparplansummen durchgeführt, welche einen Zeitraum von 18 Jahren abbilden und einen jährlichen Zinssatz von 7 %. Sieben Prozent Zinsen pro Jahr ist die durchschnittliche Rendite, an den Kapitalmärkten, der vergangenen 30 Jahre.

Dabei haben wir vier unterschiedliche Summen gewählt, die monatlich in einen ETF investiert wurden. Die Steuern und Inflation wurden, der Einfachheit halber, ignoriert. Wir sind selbst überrascht, was aus den kleinen Monatsbeiträgen am Ende wird.

Wichtig zu erwähnen ist, dass man nicht die komplette Summe selbst einzahlt, sondern durch Erträge der Investments viele Zinsen hinzukommen. Durch die langfristige Anlage, profitiert dein Kind vom Zinseszinseffekt:

ÜBERBLICK

Kinderdepot-Vergleich

Comdirect

ING

Consorsbank

Depotgebühren

Comdirect

Keine, bei mind. einer quartalsweisen Sparplan-ausführung

Ansonsten 1,95€/Monat

ING

Keine

Consorsbank

Keine

Besparbare ETFs

Comdirect

900

ING

800

Consorsbank

1000

Besparbare Aktien

Comdirect

400

ING

580

Consorsbank

580

Sparplangebühren

Comdirect

0 € bei 150 Top Preis ETFs

1,5 % pro Sparplanrate bei allen anderen ETFs und Aktien

ING

0 € bei ETFs

1,75% pro Sparplanrate bei Aktien

+ Produktkosten und Zuwendungen

Consorsbank

0 € bei 370 ETFs)

1,5 % pro Sparplanrate bei allen anderen ETFs und Aktien

Mindestsparplanrate

Comdirect

25 €

ING

1 €

Consorsbank

10 €

FAZIT

persönliches Fazit

Frühzeitig Geld für den Nachwuchs mithilfe eines Kinderdepots anzulegen, birgt deutliche finanzielle Vorteile. Eltern sollten sich jedoch bewusst machen, dass – wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, sie keinen Zugriff auf das Geld haben, auch wenn das Kind noch Minderjährig ist, sowie dieses mit Eintritt des 18. Lebensjahres eigenständig und frei über das Geld verfügen kann, unabhängig davon, wie reif und verantwortungsvoll das Kind in diesem Alter ist.

Dieses „persönliche Risiko“ sollten Eltern bei der Wahl der Anlage stets bedenken. Wie immer beim Investieren gilt auch hier, dass sich Anleger ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen sollten, bevor sie „blind“ Geld investieren.

Beginnt man früh genug für die finanzielle Zukunft seiner Kinder vorzusorgen, profitiert man in jedem Fall von der langen Anlagedauer sowie der entsprechenden Rendite und kann seinem Kind den Einstieg in „das richtige Leben“ zumindest finanziell erleichtern.


Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2022 Quelle Vergleich: eigene Recherche aus Bankendokumenten und deren Websites
*Affiliate Links, das bedeutet, wir bekommen eine kleine Provision, wenn du diesen Link zur Depoteröffnung nutzt und du hast keinerlei Mehrkosten. Damit würdest du unsere Arbeit unterstützen, wir danken dir.

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Pump and Dump

Lesedauer 8 Minuten

Pump & Dump einfach erklärt​

Auf der einen Seite extrem verlockend, auf der anderen Seite unheimlich gefährlich für (unerfahrene) Anleger:innen. Was steckt hinter Pump & Dump und wie läuft so etwas ab?


ABLAUF

PUMP-Phase

In dieser Phase wird der Kurs künstlich in die Höhe getrieben. Zuvor investieren die Drahtzieher in Anlageklassen wie Aktien (meist Pennystocks-Wertpapiere im Cent-Bereich), Kryptowährungen usw. und starten ihre Verbreitung von Fehlinformationen. Unerfahrene und meist auch jüngere Anleger/innen springen dann auf diesen Zug mit auf und investieren ebenfalls, weil sie IHRE große Chance sehen, gute Gewinne zu machen.

DUMP-Phase

Hier verkaufen die Initiatoren all ihre Anteile. Nachdem diese Wertpapiere ausreichend gestiegen sind, steigen die Drahtzieher wieder aus dem Markt aus und streichen somit satte Gewinne ein. Durch den Ausstieg fallen die Kurse rasch, was zu mehr Verkäufen (Panikverkäufe) und schließlich Verlusten bei den Anleger/innen führt. Wer hier zu spät rauskommt, verliert nicht selten sein gesamtes eingesetztes Kapital.

Die typischen Sätze:

  • Insider deckt auf!
  • Unabhängige Experten
  • +230 % Kursgewinn erwartet!
  • Diese Aktie hat das 1.000 % Potential!
  • Heißer Anlagetipp!
  • uvm.

Beispiel

Einer dieser Pump and Dumps wurde 2021 mit der „Windeln.de“ Aktie gemacht:

Quelle: Guidants, eigene Recherche.

FAZIT

Unser persönliches Fazit

Lasst euch nicht von solchen Betrügereien verunsichern und fallt vorallem nicht auf diese rein. Wenn etwas zu schön klingt um wahr zu sein, ist es in der Regel einfach nur Betrug. Legt euer Geld in qualitative Wertpapiere an und jagt nicht irgendwelchen Trends hinterher.

Keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren.

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